Duisburg. . Erst hat er sie beleidigt, dann bedroht und schließlich eine entsprechende Todesgeste am Hals vollführt - so steht es in der Anklage. Eine 50-Jährige hatte ihren Nachbarn angezeigt. Doch der Angeklagte bestreitet die Tat. Im Gegenteil: Er sei sogar gut mit dem Nachbarssohn befreundet.

Wirklich eindeutig ist im Strafverfahren um einen Nachbarschaftsstreit in Friemersheim vor dem Amtsgericht Stadtmitte bislang wenig. Klar ist nur: Alle Beteiligten beteuern, sie hätten doch nur in Frieden leben wollen. Eine Absicht, die offenbar gründlich schief ging.

Bedrohung wirft die Anklage einem 36-jährigen Mann vor. Im April soll er eine 50-jährige Nachbarin, die gerade ihren Hund ausführte, schwer beleidigt, mit dem Tode bedroht und eine entsprechende Geste an den Hals gemacht haben.

Eigentlich sind die Nachbarn befreundet

Vorwürfe, die der Angeklagte energisch bestreitet. Sein Mandant sei mit der Anzeigenstellerin und deren Sohn befreundet gewesen, erklärte sein Verteidiger. Der junge Mann habe den Angeklagten regelmäßig zu dessen Arbeitsplatz in Marl gefahren. Der 36-Jährige habe ihm dort einen Job besorgen wollen.

Doch von heute auf morgen, so die Verteidigung, habe sich das Verhältnis dramatisch verschlechtert. Zum einen, weil aus einem Job für den jungen Mann nichts wurde, zum anderen, weil der plötzlich religiös wurde, im islamischen Habitus herumrannte und fromme Sprüche von sich gab. Die Mutter habe dem Angeklagten dafür die Schuld gegeben. Von da ab habe der 36-Jährige regelmäßig Müll in seinem Briefkasten gefunden, Post sei dagegen verschwunden.

Vom freundlichen Nachbarn zum Quälgeist

Die 50-Jährige, die eine Reihe von Strafanzeigen gegen den Angeklagten gestellt hatte, berichtete im Zeugenstand, der 36-Jährige habe ihren Sohn nur ausgenutzt und ihm sogar Drogen angedient. Als sie den Kontakt abbrach, habe der Angeklagte sich vom freundlichen und hilfsbereiten Nachbarn in einen Beleidigungen ausstoßenden Quälgeist verwandelt. Bei Details und der zeitlichen Abfolge kam die Zeugin allerdings durcheinander, verwies auf Aufzeichnungen ihres Anwaltes. „Der hat alles. Ich will hier nichts Falsches sagen.“

Ihr Lebensgefährte berichtete im Zeugenstand, er habe die Bedrohungen gehört, als er gerade ein Fenster schließen wollte. Aber auch die Aussage des 55-Jährigen blieb bei bestimmten Details recht farblos. Dafür verdächtigte er den Angeklagten, regelmäßig gegen seine Wohnungstür zu spucken.

Der Prozess soll Ende Oktober mit weiteren Vernehmungen fortgesetzt werden. Zeugen sollen bestätigen können, dass die 50-Jährige sich in der Nachbarschaft damit brüstete, sie mache dem Angeklagten nun strafrechtlich „die Hölle heiß“.