Duisburg. Christopher Sapendowski fährt einen nachgemachten Streifenwagen. Weil auf dem Dach ein Blaulicht geleuchtet haben soll, soll er 90 Euro Bußgeld bezahlen. Er wehrte sich dagegen vor Gericht, da der Kasten keine Leuchttechnik enthalte. Jetzt darf der Duisburger mit seinem Opel auf Streife gehen.
Christopher Sapendowski (24), Besitzer eines nachgemachten Streifenwagens, muss 20 Euro Bußgeld zahlen, weil in dem laut Gutachten ansonsten leeren Dachkasten Blaulicht geleuchtet hat. Das entschied am Mittwoch das Amtsgericht.
Wasserschutzpolizisten hatten im April das Blaulicht am Rheinufer gesehen, angelegt – aber statt der erwarteten Landkollegen im Einsatz die „Privatstreife“ bei einer Fotoaktion vorgefunden.
Die Quittung: Sapendwoski bekam einen Bußgeldbescheid über 90 Euro wegen unerlaubter Blaulichtbenutzung und des angeblichen Verstoßes gegen die Zulassungsvorschriften. Er bestritt jedoch die Funktionsfähigkeit des Lichtkastens, ein Gutachter bestätigte das auch, legte Widerspruch ein und so kam es zur Verhandlung vor Gericht.
Ordnungsverfügung wurde mittlerweile auch aufgehoben
Am zweiten Verhandlungstag konnte dann letztlich geklärt werden, wie es aus dem leeren Lichtkasten leuchten konnte: Christopher Sapendowski räumte in der Verhandlung ein, dass er zwei leuchtende Handys in den ansonsten leeren Blaulichtbalken gelegt hatte.
Was die Reaktion der Polizisten erklärte. Die Richterin werteste dies als Blaulichtbenutzung, sah aber keinen Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften. Deshalb reduzierte sich das Bußgeld von 90 auf 20 Euro.
Jetzt darf der Duisburger wieder mit seinem Streifen-Opel samt Blaulicht-Attrappe durch die Stadt fahren. Vergangene Woche wurde, so Sapendowski, nämlich auch die Ordnungsverfügung aufgehoben, mit der die Stadt die Zulassung des Wagens zurücknehmen wollte. (LuB/mawo)
In einer frühreren Version des Textes fehlten genaue Informationen zur Aussage des Beschuldigten vor Gericht.