Duisburg. Christopher Sapendowski (24) hat einen alten Polizeiwagen ersteigert und hat ihn aus Jux wieder zur Streife hergerichtet. Ob er auch mit dem – natürlich nicht funktionsfähigen – Lichtkasten auf dem Dach fahren darf, müssen nun Juristen klären: Er will, das Straßenverkehrsamt sagt Nein.

Für 1500 Euro hat Christopher Sapendowski (24) einen ausgemusterten Streifenwagen ersteigert – und fand, der sollte wieder wie ein Polizeiauto aussehen. Prinzipiell ist das zulässig. Aus dem Jux ist mittlerweile dennoch ein Streit mit Behörden geworden: Er soll den Wagen nur ohne Blaulichtkasten auf dem Dach fahren dürfen. Genau das aber will der junge Duisburger nun durchsetzen.

Der Opel Vectra (Baujahr 2001) war als Streife in Düsseldorf unterwegs, danach als Zivilwagen an der Duisburger Wache Schifferstraße eingesetzt. Im Oktober 2013 kaufte Sapendwoski den Wagen.

„Sicher ein gewisser Spaßfaktor“

Ob er ihn wieder zum Polizeiwagen machen dürfe, fragte er im Januar im Präsidium Duisburg nach. Schriftliche Antwort: Folienbeklebung wie eine Funkstreife sei erlaubt, ein Blaulicht (amtlich „Rundum-Turm-Kombination“, kurz RTK) ebenfalls, sie müsse aber in den Papieren eingetragen und im Straßenverkehr abgedeckt werden. Der Schriftzug Polizei auf dem Wagen bleibe verboten.

In der Antwort aus dem Präsidium heißt es auch, dass ein solcher Wagen „sicher einen gewissen Spaßfaktor“ besitze, er aber im Straßenverkehr zu Irritationen und Kontrollen führe. Der Hinweis war berechtigt: In der ersten Woche auf der Straße bekam Sapendowski neun Mängelkarten. Bezahlt hat er keine: „Das Straßenverkehrsamt wusste, dass es erlaubt ist.“ Im Fahrzeugschein wurde sogar eingetragen, dass die „Blaulichtattrappe mit dem Zulassungsrecht vereinbar“ sei. Sie darf nur nicht funktionieren.

Sapendowski bestreitet Vorwürfe

Mit den Kontrollen könne er leben, sagt Christopher Sapendowski. Doch vor zwei Wochen bekam er Post vom Straßenverkehrsamt: Das Auto müsse stillgelegt werden, weil Polizisten das Blaulicht hätten leuchten sehen, was technisch nicht möglich sein darf. Erst wenn der Mangel beseitigt und dies durch einen Gutachter bestätigt sei, dürfe der Wagen wieder auf die Straße. Der Blaulichteintrag im Fahrzeugschein wurde widerrufen. Eine Steuereinheit, die in der Mittelkonsole noch montiert war, hat die Verkehrsbehörde sichergestellt.

Die „private Streife“ hat ein Vorbild

Vorbild für die „private Streife“ ist der Dienstwagen einer Werbeagentur in Dorsten (Kreis Recklinghausen), der seit 2011 mit blau-silberner Folie und Blaulicht unterwegs ist. Besitzer Frank Larisch hat inzwischen alle offenen Fragen geklärt, war mit seinem Wagen mehrfach im Fernsehen zu sehen.

Michael Franz, Polizeisprecher in Recklinghausen, bestätigt: „Wir haben das Thema geprüft und finden das Auto unproblematisch.“

Sapendowski dagegen bestreitet im WAZ-Gespräch, mit Tatütata auf Tour zu gehen: Der Lichtkasten (für 180 Euro im Internet gekauft) kann abmontiert werden, er ist leer, es gibt keine Drehspiegel und keine Sirene, auf dem Dach des Wagens auch keinen Stromanschluss dafür.

Gute Chancen auf Erfolg

Der junge Duisburger hat sich eine Anwältin genommen, will klagen und die Blaulichtattrappe wieder in die Papiere eingetragen bekommen. Die Juristin sieht gute Chancen auf Erfolg: „Mein Eindruck ist: Stadt und Polizei wollen nicht, dass der Wagen auf der Straße fährt. Aber das entbehrt nach vorläufiger Prüfung jeder Grundlage.“

Bleibt die Frage, warum Christopher Sapendowski unbedingt einen Streifenwagen fahren möchte? Er lacht verschmitzt. „Weil das Spaß macht. Und ich hab’ festgestellt: Sobald ich irgendwo auftauche, hören die Leute auf, am Lenkrad zu telefonieren und fahren vernünftig . . .“