Duisburg. Für den Angriiff auf eine Politesse in Duisburg bekam ein 45-Jähriger jetzt vom Amtsgericht die Quittung. Weil sie sein Auto abschleppen lassen wollte, das verkehrsbehindernd im Halteverbot stand, schlug der Mann die 50-Jährige brutal zusammen und trat ihr in den Bauch.
Weil eine Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung am 11. April 2012 ein Auto abschleppen lassen wollte, wurde sie von einem 45-jährigen Mann geschlagen und getreten. Vor dem Amtsgericht Stadtmitte bekam der mittlerweile in Köln lebende Mann am Montag eine deutliche Quittung: Eine einjährige Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der 45-Jährige als Buße ein Schmerzensgeld von 2000 Euro an die 50-jährige Geschädigte zahlen.
Sein Neffe hatte den 45-Jährigen am Tattag aus dem Klinikum Duisburg abholen wollen, wo der Onkel wegen Rückenproblemen behandelt worden war. Doch die Entlassung des Mannes verzögerte sich. Da das Auto nicht nur im Halteverbot, sondern obendrein verkehrsbehindernd abgestellt war, hatte die Frau den Abschleppwagen geordert. Als Neffe und Onkel endlich auftauchten, erklärte die 50-Jährige die Lage und forderte die Personalien.
Opfer ist wegen des Angriffs weiter in psychischer Behandlung
„Er griff in die Tasche. Ich dachte, er wollte die Papiere rausholen“, berichtete die Geschädigte im Zeugenstand. „Stattdessen kam plötzlich seine Faust angeflogen.“ Mehrere Schläge auf die Brust trafen die Frau. Danach trat sie der Täter in den Unterleib. Die Politesse erlitt mehrere Prellungen, ein stumpfes Bauchtrauma und wird wegen der psychischen Folgen bis heute behandelt.
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Ein massives Vorgehen aus einer Alltagssituation heraus, befand das Schöffengericht. Und fällte das vergleichsweise deutliche Urteil gegen den Angeklagten, der kurz vor dieser Tat schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden war.
In einem anderen Punkt musste das Schöffengericht den 45-Jährigen freisprechen. Die Anklage lastete ihm auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr an. Das Auto, in das die beiden Männer nach den Schlägen einstiegen, sei auf die Politesse zugefahren.
Angeklagter erschien nicht zu Prozessversuchen
Der am Steuer sitzende Neffe hatte angeblich nicht verhindern können, dass sein Onkel vom Beifahrersitz aus auf das Gaspedal trat. Jedenfalls hatte der 24-Jährige das hinterher der Polizei erzählt. Vor Gericht machte er dagegen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Seine frühere Aussage war nicht verwertbar. Der Onkel hatte ohnehin zu den Vorwürfen geschwiegen.
Dass es von der Tat bis zum Urteil zweieinhalb Jahre dauerte, hatte übrigens auch der Angeklagte zu verantworten: Er war mehreren Verhandlungsversuchen fern geblieben. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl konnte erst Ende August umgesetzt werden, als der Mann in Köln seinen neuen Wohnsitz anmeldete.