Duisburg. Fünf Männer aus Bochum wurden vom Landgericht Duisburg zu Haftstrafen verurteilt, nachdem sie im Juli 2013 einen Pizzaboten mit Schlägen und Messerstichen schwer verletzt hatten. Die Tat war von einem der Männer geplant worden. Ihm passte der Kontakt des Pizza-Boten zu seiner Schwester nicht.
Mit deutlichen Urteilen endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen fünf Männer aus Bochum. Am Abend des 11. Juli 2013 hatten sie im Duisburger Norden einen 21-jährigen Pizza-Boten durch Schläge und Messerstiche schwer verletzt.
Drei der 22 bis 25 Jahre alten Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen von drei Jahren und drei Monaten bis zu viereinhalb Jahren verurteilt. Zwei weitere Angeklagte müssen wegen Beihilfe bis zu zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Nach einem gemeinsam gefassten Tatplan hatte das Quintett – vier Türken und ein Deutscher - den iranisch-kurdischen Geschädigten durch eine fingierte Pizza-Bestellung auf einem Hinterhof an der Gartroper Straße in Obermeiderich hinterlistig in eine Falle gelockt. Während zwei Männer in der Nähe in einem Auto warteten, schlugen und stachen die drei anderen auf den 21-Jährigen. Der schwer verletzte Mann lag eine Woche auf der Intensivstation. Bis heute leidet er unter den psychischen Folgen der Tat, macht deshalb eine Therapie.
Kontakt zur Schwester war Grund
Das Gericht war am Ende des zweitägigen Verfahrens davon überzeugt, dass alle fünf Täter gewusst hatten, dass der Pizza-Bote vereinbarungsgemäß nicht nur verprügelt, sondern auch mit Messern gestochen werden sollte. Und das aus nichtigem Anlass: Dem 23-jährigen Rädelsführer hatte der Kontakt des Geschädigten, mit dem er befreundet war, zu seiner Schwester nicht gepasst. Der Vorsitzende sprach in diesem Zusammenhang von einer „niederträchtigen, ausgesprochen miesen und feigen Tat“.
Für den Rädelsführer gab es die höchste Strafe. Ebenfalls viereinhalb Jahre Gefängnis bekam ein 25-Jähriger, der durch seine Aussagen gegen die Mittäter bei der Polizei das Verfahren erst in Gang gebracht hatte. Er steht seitdem unter Polizeischutz. Seinen eigenen Tatbeitrag habe der Angeklagte dagegen bis zuletzt bewusst klein geredet, so die Überzeugung der Richter. Strafschärfend wirkte sich für den 25-Jährigen eine Reihe von Vorstrafen aus. Er muss ebenso wie ein weiterer Angeklagte nun zusätzlich mit dem Widerruf einer 12-monatigen Bewährungsstrafe rechnen.