Duisburg. Ein 25-jähriger Duisburger wandert wegen Drogenhandels, Erpressung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz jahrelang ins Gefängnis. Das Verfahren gegen den Kopf der Drogendealer-Bande, den “Paten von Rheinhausen“, geht weiter.

Mit einem wenig überraschenden Urteil endete am Montag vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 25-jährigen Rheinhauser. Wegen Drogenhandels in sechs Fällen und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilte die 1. Große Strafkammer ihn zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.

Der 25-Jährige war ursprünglich Mitangeklagter des so genannten „Paten von Rheinhausen“ gewesen, der sich wegen zahlreicher Fälle von Körperverletzung, Erpressung, Drogenhandels und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten muss. Bereits kurz nach Prozessbeginn hatte der 25-Jährige seine Bereitschaft zu einem Geständnis signalisiert. Was er dann durch seine Verteidiger vortragen ließ, verdiente diesen Namen allerdings nicht. Erst im zweiten Anlauf räumte der Angeklagte mehrere gewichtige Anklagepunkte ein. Die Juristen einigten sich auf eine Strafobergrenze. Das Verfahren wurde abgetrennt und am Montag zu einem Abschluss gebracht.

Kiloweise Marihuana für Rheinhausen und Hochfeld beschafft

Mehr als das, was der Angeklagte selbst eingeräumt hatte - wobei er es sorgsam vermied, seinen früheren Mitangeklagten zu belasten - , war ihm am Ende nicht zu beweisen gewesen. In mehreren Fällen hatte der 25-Jährige Marihuana im Kilobereich beschafft, damit es in Rheinhausen und Hochfeld auf den Straßen weiter verkauft werden konnte.

Mitstreiter in Duisburg gefoltert

Zudem räumte er ein, an zwei „Bestrafungsaktionen“ beteiligt gewesen zu sein. Einen Mitstreiter, der nicht mehr mitmachen wollte, hatten der Angeklagte und mehrere Mittäter in einen Keller gelockt und dort regelrecht gefoltert. In einem weiteren Fall war einem Drogenverkäufer Rauschgift weggenommen worden. Der Angeklagte hatte das als Angriff auf seine Person betrachtet und den Täter gemeinsam mit mehreren Komplizen zusammengeschlagen. Der Staatsanwalt sprach von „brutalen Methoden wie in einem Gangsterfilm“.

Der Angeklagte zeigte am Ende Reue: „Ich entschuldige mich bei den Geschädigten, bei denen, die ich in diese Sachen mit hineingezogen habe und vor allem bei meiner Familie.“ Das alles tue ihm leid, so der 25-Jährige. „Ich bin nun endlich wach geworden.“

Verklagter ist drogensüchtig

Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer vor allem das Geständnis. Zu seinen Lasten wirkten sich allerdings zahlreiche Vorstrafen aus. Da ein Sachverständiger die Drogensucht des 25-Jährigen als treibenden Motor für die Straftaten gesehen hatte, ordnete das Gericht mit dem Urteil auch die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an.

Im Prozess gegen den „Paten“ stehen bis Ende März noch drei weitere Verhandlungstage an.