Duisburg. 21 Jahre junger Mann aus Duisburg-Fahrn muss sich wegen versuchten Totschlags am Duisburger Landgericht verantworten. Wegen eines nichtigen Anlasses - es ging um einen Pappbecher - verletzte er zwei junge Männer mit einem Messer schwer.
Aus noch nichtigerem Anlass kann ein Kapitalverbrechen kaum zustande kommen: Weil er keinen Pappbecher bekam, rastete ein 20-jähriger Fahrner in der Nacht zum 19. Mai völlig aus. Einem Wildwest-Auftritt am Rhein folgte eine blutige Begegnung auf dem Beeckerwerther Marktplatz, bei dem der Fahrner einen 21-Jährigen und dessen älteren Bruder mit mehreren Messerstichen schwer verletzte.
Seit Dienstag steht er wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht. Da der inzwischen 21 Jahre alte Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, muss sich die Jugendkammer mit dem bizarren Fall befassen.
Angeklagter erkannte die Identität des jungen Mannes
Weil er seinen Wodka nicht aus der Flasche trinken wollte, hatte der Angeklagte an einem bei jungen Leuten offenbar beliebten Treffpunkt am Rhein eine andere Gruppe junger Männer nach einem Becher gefragt. Als er keinen bekam, wurde er beleidigend, bedrohte sein Gegenüber mit einer - ungeladenen - Gaspistole. Doch die Identität des Angeklagten blieb den gedemütigten jungen Männern nicht verborgen. Sie riefen den Angeklagten kurze Zeit später an, bestellten ihn zu einem „klärenden Gespräch“.
Der 21-Jährige war dumm oder betrunken genug, allein zum Beeckerwerther Marktplatz zu kommen. Seiner Darstellung nach, wurde er von den beiden Geschädigten angegriffen und heftig geschlagen. Weitere junge Männer hätten sich mit Baseballschlägern in der Hand genähert. In Panik habe er zum Messer gegriffen und blind zugestochen.
Schuld als eine Mischung aus Alkohol und Beziehungsfrust
Ein 21-jähriger Zeuge schilderte die Sache allerdings genau anders herum: Der Angeklagte sei mit quietschenden Reifen auf den Marktplatz gekommen, ausgestiegen und habe ohne Vorwarnung angegriffen.
Er habe „eine große Schuld auf sich geladen“, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger vortragen. Schuld sei eine Mischung aus Alkohol und Beziehungsfrust gewesen. Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.