Duisburg.

Alkohol und Eifersucht spielten offenbar die Hauptrolle in einem Verfahren, das am Donnerstag das Amtsgericht Stadtmitte beschäftigte. Zweifache gefährliche Körperverletzung warf die Anklage einem 27-Jährigen vor.

Bei einer Auseinandersetzung mit einem 32-Jährigen in Kasslerfeld hatte der Angeklagte am 26. Mai 2012 seinen Widersacher angeblich geschlagen, ihm die Beine weggetreten und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten. Zwei oder drei Tage später soll er den selben Mann bei einer Autofahrt attackiert und den am Steuer sitzenden gewürgt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl gegen den 27-Jährigen beantragt, forderte auf diesem Wege eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Die Strafrichterin lehnte den Erlass des Strafbefehls ab und schickte stattdessen eine Anklage.

Angeklagter gab den ersten Punkt zu

Den ersten Punkt gab der 27-Jährige zu. „Ich war mit der damaligen Lebensgefährtin des Geschädigten befreundet.“ Am Tattag habe der Mann zu viel getrunken. „Ich glaube, er war eifersüchtig.“ Der Geschädigte habe ihn und die Frau beleidigt. „Und da ist das dann passiert.“ An den Vorfall im Auto könne er sich aber kaum noch erinnern. „Ich war da wohl auch nicht mehr nüchtern.“

Die 28-jährige Zeugin konnte ebenfalls nur zur Aufklärung des ersten Falles beitragen. „Mein Ex-Freund war mal wieder betrunken. Und eifersüchtig. Ich habe mit dem Angeklagten Tischtennis gespielt. Ihm hat das nicht gepasst.“ Aggressiv habe der spätere Geschädigte den Abbruch des Spiels verlangt. „Dabei hat er uns bedroht und beleidigt. Die Jungens haben das dann vor der Tür unter sich ausgemacht.“

Zweiter Fall blieb unaufgeklärt

Der zweite Fall blieb ebenso unaufgeklärt wie die angeblichen Verletzungen des Geschädigten. Der hatte nie ein Attest beigebracht. Und vor Gericht ließ er sich als Zeuge nicht blicken. Aus den Akten ging hervor, dass der 32-Jährige erst eine Woche nach dem angeblichen zweiten Vorfall Anzeige erstattet hatte - und zwar gegen Unbekannt.

Die Juristen hielten es für geraten, der Anklage nicht mehr Bedeutung zuzumessen, als es der Geschädigte getan hatte. Das Verfahren gegen den bislang lediglich wegen Trunkenheit am Steuer verurteilten 27-Jährigen wurde eingestellt.