Duisburg.

In Nachbarschaftsstreitigkeiten sollte man sich nicht einmischen. Das weiß jetzt auch ein 49-jähriger Polizist aus Duisburg ganz genau. Sein fragwürdiges Bemühen, zwischen zwei streitenden Parteien zu vermitteln, hatte ihm eine Verurteilung wegen Beleidigung eingebracht. In zweiter Instanz wurde er zwar freigesprochen, einen Rüffel des Vorsitzenden musste sich der Beamte aber dennoch gefallen lassen.

Auf Bitten einer Bekannten hin, hatte der Polizist im April 2012 in einem Streit um die Nutzung von Parkplätzen in Meiderich vermitteln wollen. Der Besuch in voller Uniform hatte angeblich damit geendet, dass er das Paar, das ihm offenbart hatte, einer ihrer Verwandten sei auch bei der Polizei, beschimpfte. „Na, da kann sich der aber freuen. Der muss sich ja schämen. Sie sind ja das Allerletzte.“ Soll er gesagt haben. Das Amtsgericht Ruhrort war davon jedenfalls überzeugt und verurteilte den Beamten mit 30 Jahren Berufserfahrung zu einer Geldstrafe von 600 Euro (10 Tagessätze zu je 60 Euro).

"Er hat sich benommen wie ein Django für Arme"

Der zog in die Berufung und rechtfertigte sich damit, er habe das Wort „allerletzte“ zwar verwendet, damit aber nicht das Paar, sondern deren Benehmen gemeint. Die Leute seien nämlich aggressiv aufgetreten und sehr laut geworden.

Genau das selbe behaupteten die Zeugen - eine 53-jährige Meidericherin und ihr 62-jähriger Ehemann - von dem Polizisten. „Er hat sich benommen wie ein Django für Arme“, so der Zeuge. „Der hat sich vor einen privaten Karren spannen lassen, als ob die Polizei nicht genug zu tun hätte“, kritisierte seine Frau. Vermittelten die Zeugen auch den Eindruck, als hätten sie ihre Aussagen aufgrund handschriftlicher „Protokolle“ beinahe auswendig gelernt, so gab es doch Abweichungen in wichtigen Details.

Widersprüche, die die Berufungskammer am Ende an der Schuld des Polizisten zweifeln ließen. Der Freispruch war die zwingende Konsequenz. Dennoch fand der Vorsitzende deutliche Worte für das Verhalten des Polizisten: „Ihr Auftreten war nicht in Ordnung.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass ein Polizist eine Privatsache, mit der seine Behörde nichts zu tun habe, zur Dienstangelegenheit mache. Strafrechtlich sei das allerdings nicht fassbar.