Duisburg. . Ein großer Teil der Häftlinge in NRW-Gefängnissen sitzt ein, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Justizminister Thomas Kutschaty will diese Gefangenen nun in Altenheimen und Hospitälern schwitzen sehen - durch gemeinnützige Arbeit, etwa bei der Duisburger Caritas. Das spart dem Land Geld.
Schwitzen statt sitzen: Der Caritasverband Duisburg gehört zu fünf weiteren von nun insgesamt zehn Trägern in NRW, die vom Land jährlich 40.000 Euro für gemeinnützige Arbeit von Häftlingen erhalten. Es geht um Menschen, die ins Gefängnis wandern, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können oder wollen – der überwiegende Teil wegen Schwarzfahrens.
Etwa 1000 unter den aktuell 16.500 Häftlingen in den 37 Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes verbüßen laut Justizminister Thomas Kutschaty eine solche so genannte Ersatzfreiheitsstrafe. Allein in der JVA Hamborn sind es rund ein Fünftel der Gefangenen, wie Kutschaty bei einem Besuch dort Mitte des Jahres erfahren hat.
Und das ist erst einmal aus zwei Gründen schlecht für die Landeskasse. Einerseits fehlen Einnahmen durch nicht gezahlte Geldstrafen. Andererseits müsse das Land laut Kutschaty in diesen Fällen auch noch 114 Euro pro Tag und Person an Haftkosten tragen. Der Minister rechnet vor: „Bei einer Geldstrafe von 300 Euro mit 30 Tagessätzen zu je 10 Euro sind wir schon bei gut 3000 Euro.“
Da verwundert es nicht, dass Kutschaty diese Häftlinge lieber schwitzen als sitzen sieht. Außerdem müsse der Betroffene bei einer Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis, obwohl er nach dem Urteil dort eigentlich nicht hingehöre. Unter Umständen gehe durch die Haft auch der Arbeitsplatz und die Wohnung verloren. „Dann ist ihm völlig der Boden unter den Füßen weggezogen“, so Kutschaty. Deswegen sei gemeinnützige Arbeit statt Haft auch eine sinnvolle Maßnahme sozialer Integration.
Ludger Thiesmeier, der das Projekt „Haftvermeidung“ beim Duisburger Caritasverband leitet und die Fördermittel von 40 000 Euro mit einer halben Stelle gegenrechnet, sieht Krankenhäuser oder Altenheime als mögliche Einsatzorte. „Die Betroffenen könnten im Verwaltungsbereich Akten ordnen, aber auch Grünanlagen pflegen oder je nach Eignung Spaziergänge mit älteren Menschen unternehmen“, so Thiesmeier. „Das müssen wir jetzt sehen.“
Erfahrungen in der Jugendgerichtshilfe
Fördermittel von 200.000 auf 400.000 Euro verdoppelt
Um die Vermittlung von Verurteilten, die keine Geldstrafe bezahlen können oder wollen, in gemeinnützige Arbeit zu unterstützen, hat das Land seit einigen Jahren bereits fünf Trägern Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr werden diese Mittel nun auf 400.000 Euro verdoppelt.
Der Caritasverband Duisburg gehört zu fünf weiteren Trägern in NRW, die eine Förderzusage erhalten.
Schwitzen statt sitzen hält auch Caritasdirektor Ulrich Fuest, der den offiziellen Zuwendungsbescheid in den Räumen am Wieberplatz persönlich von Minister Kutschaty entgegennimmt, für eine sinnvolle Maßnahme: „Ähnliche Erfahrungen haben wir bereits in der Jugendgerichtshilfe gemacht, wo Jugendliche zum Beispiel die Grünanlagen rund um unsere Altenheime pflegen konnten.“ Er spricht von einer echten Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Und auch Horst Bien, Leitender Oberstaatsanwalt in Duisburg sagt: „Gemeinnützige Arbeit ist bei Geldstrafen auf jeden Fall sinnvoller als Gefängnis.“