Trier. Auf dem Computer des Polizisten befand sich kinderpornographisches Material. Er habe sich “achtungs- und vertrauensunwürdig“ verhalten, urteilte ein Gericht. Und entschied, dass der Beamte, der sich über mehrere Jahre Dateien mit sexuellem Missbrauch an Kleinstkindern beschafft hat, kein Ruhegehalt bekommt.

Weil er kinderpornografisches Material auf seinem heimischen Computer gespeichert hatte, erhält ein Ex-Polizist aus Rheinland-Pfalz kein Ruhegehalt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Durch den Besitz kinderpornographischer Dateien habe sich der Beamte "achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten und das Ansehen der Polizei geschädigt", urteilte die Kammer. Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 3 K 195/12.TR)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 2010 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzte Beamte seit 2005 in mehr als 20 Fällen Videofilme mit kinderpornographischem Inhalt auf seinem Computer gespeichert hatte. Einem Polizeibeamten, der sich privat solches Material verschaffe, könne kein Vertrauen mehr entgegengebracht werden, befanden die Richter.

Im konkreten Falle wiege der festgestellte Verstoß besonders schwer, da der Beamte sich über mehrere Jahre Dateien mit schwerem sexuellem Missbrauch an Kleinstkindern beschafft habe. Auch habe der Polizist jahrelang sein Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt. Damit werde insgesamt ein "Charaktermangel" offenbar, der von Pflichtvergessenheit zeuge und die Aberkennung des Ruhegehaltes rechtfertige. (afp)