Trier. Auf dem Computer des Polizisten befand sich kinderpornographisches Material. Er habe sich “achtungs- und vertrauensunwürdig“ verhalten, urteilte ein Gericht. Und entschied, dass der Beamte, der sich über mehrere Jahre Dateien mit sexuellem Missbrauch an Kleinstkindern beschafft hat, kein Ruhegehalt bekommt.

Weil er kinderpornografisches Material auf seinem heimischen Computer
gespeichert hatte, erhält ein Ex-Polizist aus Rheinland-Pfalz kein Ruhegehalt.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Donnerstag
veröffentlichten Urteil. Durch den Besitz kinderpornographischer Dateien habe
sich der Beamte "achtungs- und vertrauensunwürdig verhalten und das Ansehen der
Polizei geschädigt", urteilte die Kammer. Gegen die Entscheidung ist Berufung
beim Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 3 K 195/12.TR)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 2010 wegen
Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzte Beamte seit 2005 in
mehr als 20 Fällen Videofilme mit kinderpornographischem Inhalt auf seinem
Computer gespeichert hatte. Einem Polizeibeamten, der sich privat solches
Material verschaffe, könne kein Vertrauen mehr entgegengebracht werden, befanden
die Richter.

Im konkreten Falle wiege der festgestellte Verstoß besonders schwer,
da der Beamte sich über mehrere Jahre Dateien mit schwerem sexuellem Missbrauch
an Kleinstkindern beschafft habe. Auch habe der Polizist jahrelang sein
Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt. Damit werde insgesamt ein
"Charaktermangel" offenbar, der von Pflichtvergessenheit zeuge und die
Aberkennung des Ruhegehaltes rechtfertige. (afp)