Duisburg,. Die Polizeipräsidien im Ruhrgebiet sammeln gemeinsam Daten, um besser gegen Einbruchsbanden aus Südost-Europa ermitteln zu können.

Nachdem die Zahl der Wohnungseinbrüche in Duisburg in 2012 mit 2023 Fällen leicht gesunken war, lassen die Quartalszahlen in diesem Jahr vermuten, dass wieder mehr Duisburger Opfer von Wohnungseinbrüchen werden könnten.

In den ersten drei Monaten des Jahres 2013 stieg die Zahl zum Vergleichszeitraum 2012 um 51 auf 452 Einbrüche. Nur rund jeder fünfte Wohnungseinbruch kann aufgeklärt werden. Um Täter schneller fassen zu können, greift die Duisburger Polizei ebenso wie ihre Kollegen im Ruhrgebiet jetzt auf eine neue gemeinsame Datenbank zurück. Und mit Hilfe gemeinsamer Schwerpunkt-Razzien im gesamten Ruhrgebiet sollen weitere Daten über aktive Einbruchsbanden gesammelt werden. So geschehen zum Beispiel im April.

Täter blieb verschwunden

Da nahmen die Ermittler in Duisburg zwei Männer (37 und 47) fest, die aus Albanien stammen. Gegen den 37-Jährigen lagen Haftbefehle wegen Wohnungseinbruchs sowie zur Abschiebung vor. Die Polizei hatte ihn bereits 2002 als Mitglied einer Einbrecherbande festgenommen, zwei Jahre später in sein Heimatland abgeschoben. 2008 wiesen die Ermittler ihm einen Wohnungseinbruch in Viersen nach, der Täter blieb allerdings verschwunden.

Jetzt spürten die Ermittler seinen Unterschlupf in Rheinhausen auf. Seinen Landsmann nahm die Polizei in einer Wohnung in Wanheimerort fest. Er soll unter anderem in Alpen im Kreis Wesel eine Wohnung aufgebrochen haben. Ein Beispiel, wie die Datenbank bei den Ermittlungen hilft. Für die Redaktion sprach Dennis Vollmer mit dem zuständigen Leiter Kriminalität in Bochum, Andreas Dickel, über die Datenbank.

Herr Dickel, Einbrecher halten sich nicht an Stadtgrenzen. Die Polizei seit einiger Zeit auch nicht mehr.

Andreas Dickel: Das stimmt. Alle Leiter K des zentralen Ruhrgebiets haben vereinbart, in der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs enger zusammen zu arbeiten und schneller gemeinsame Ermittlungsgruppen einzurichten. Wir verständigen uns heute sehr schnell, wer bei einer Serientat alle Taten übernimmt.

Täter werden geringer bestraft, weil nicht alle Straftaten nachgewiesen werden können 

Wie gehen Sie mit Hilfe der Datenbank vor?

Dickel: Einbrüche, die man als überörtlich bedeutsam einstufte, haben auf der Karte aller Einbrüche eine andere Farbe. Überprüfungsorte von verdächtigen Personen und Fahrzeugen sind auch markiert. So kann man schneller feststellen, ob etwa an der Stadtgrenze zwischen Gelsenkirchen und Gladbeck Einbrüche in der gleichen Zeit erfolgten und ob in Buer ein Auto überprüft wurde. Die Datenbank hat nun die These bestätigt, dass der sehr starke Anstieg von Wohnungseinbrüchen in NRW insbesondere auf gut organisierte Banden aus Südosteuropa zurückzuführen ist.

Der AWR-Verbund

Mit den Auswertefachleuten der Behörden, einigen Kommissariatsleitern und Mitarbeitern des LKA entstand der „Auswerteverbund Wohnungseinbruch Ruhrgebiet“ – zugleich auch als Abkürzung Namensgeber für den AWR-Verbund. Kern dabei ist, dass Wohnungseinbrüche, Fahrzeuge und Personen, gekennzeichnet und die so hervorgehobenen Datenfelder für alle Kreispolizeibehörden in ganz NRW abrufbar sind.

Warum schrecken nach Ihrer Ansicht härtere Strafen und Einreisebeschränkungen nicht mehr ab?

Dickel: Die Strafmaße und die Rechtspraxis sind grundsätzlich ausreichend. Aber das Tatverhalten beschert uns Beweisprobleme, die den Nachweis der Bandentätigkeit mit entsprechender Bestrafung erschweren.

Wie kann da eine Datenbank helfen?

Dickel: Die Ermittler sind bei diesen Tätergruppen mit einer äußerst geringen Aussagebereitschaft konfrontiert, weil der Verrat bei ethnisch verbundenen Tätern stärker geächtet ist als in Deutschland. Ein Verrat wird auch gegen in der Heimat lebende Angehörige mit Druck und Gewalt geahndet. Die Datenbank hilft beim Erkennen der Gruppenstruktur und Mittäter. Zweitens ist nun abrufbar, wo es schon mal in NRW Festnahmen oder Überprüfungen gab. Früher musste man da überall nachfragen. Das kann den Staatsanwaltschaften die Entscheidung über einen Haftbefehl erleichtern. Drittens belegt die Datenbank bei erwischten Einbrechern, dass er solche Taten häufiger begangen hat, das hilft bei der Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen, um Diebesgut zu finden.

Täter werden also nicht selten geringer bestraft, weil nicht alle Taten nachgewiesen werden können?

Dickel: Ja, genauer: Weil bei schneller Anklageerhebung nur wenige Straftaten berücksichtigt werden können. Durch Alias-Personalien und noch nicht abgeschlossene Verfahren sind in den staatsanwaltschaftlichen Registern nicht alle Verfahren bereits erfasst. Gerade bei Untersuchungshaft wird schnell angeklagt und es kann dann sein, dass weitere Verfahren erst dann dieser Person zugeordnet werden, wenn sie wieder ausgereist ist.

Wieso kann er schnell ausreisen?

Dickel: Weil die Untersuchungshaft auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird, viele erstmals verurteilt werden und dann die Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu Hause erzählen sie dann, für zehn Einbrüche habe ich nur drei Monate im Gefängnis gesessen. Wir konnten vielleicht nur drei Fälle beweisen, so dass er noch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr offen hat. Das merkt er aber erst beim nächsten Mal.