Duisburg. . Vollkommen betrunken griff ein 60-jähriger aus Homberg zu einer scharfen Waffe und gab mehrere Schüsse ab. Der Mann behauptet, nur in die Luft geschossen zu haben. Allerdings befand sich eine Familie mit Baby in unmittelbarer Nähe, als die Schüsse fielen. Jetzt wurde der bislang unbescholtene Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
In der Nacht zum 6. Juni 2012 griff ein bis dato unbescholtener 60-jähriger Stahlarbeiter aus Homberg an der Moerser Straße zu einer scharfen Waffe und gab mehrere Schüsse ab. Am zweiten Verhandlungstag verurteilte ihn das Landgericht am Mittwoch wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von insgesamt 7000 Euro Geldbuße.
Das Motiv für die Tat blieb bis zuletzt im Dunkeln. Gegen 1 Uhr nachts hatte der Mann sich an der Moerser Straße gegenüber drei jungen Passanten als Polizist aufgespielt, dann eine Pistole der Marke Walther, wie sie auch die Polizei trägt, gezogen. Es blieb unklar, ob er gezielt auf ein Auto schoss, in dem ein junges Paar mit seinem fünf Monate alten Kind saß. Der Fahrer hatte sich in das Geschehen eingemischt.
Ursprüngliche Anklage wurde fallen gelassen
Ebenso unklar blieb, ob der Mann kurze Zeit später auf die ihn verfolgenden drei jungen Männer, die ihn schließlich stellen und überwinden konnten, gezielt gefeuert hatte. Da keine Projektile gefunden wurden, konnte die Behauptung des Angeklagten, er habe nur ungezielt und in die Luft geschossen, am Ende nicht widerlegt werden. Die ursprüngliche Anklage, die auf versuchten Totschlag lautete, wurde daher fallen gelassen.
Zum Zeitpunkt des Geschehens hatte der 60-Jährige nach einem ausgedehnten Kneipenbummel rund 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Diesen Umstand hielten die Richter für einen der Hauptfaktoren, der zu der Tat geführt habe. Zugleich billigten sie ihm in Übereinstimmung mit dem Gutachten eines Psychiaters wegen der hochgradigen Alkoholisierung mildernde Umstände zu. Der Umstand, dass der Arbeiter bislang straffrei durch sein Leben gegangen war, sorgte ebenfalls dafür, dass am Ende noch eine Bewährungsstrafe herauskam.
Zeugen leiden noch heute an den psychischen Folgen
Mehrere der Zeugen leiden noch heute unter den psychischen Folgen der Schüsse, die sie als lebensbedrohlich empfanden. Das Gericht erlegte dem Angeklagten daher die Zahlung von je 1000 Euro an vier Geschädigte auf. Obendrein muss der Mann 3000 Euro an die Kindernothilfe zahlen.