Duisburg. Der Anwalt der Opfer der Duisburger Loveparade Thomas Feltes befürchtet, dass es nie zu einer Anklage im Rahmen der Katastrophe von vor drei Jahren kommen wird. Denn ein Strafverfahren diene nicht dazu die Ereignisse vollständig aufzuklären, so der Jurist. Er fordert einen Untersuchungsausschuss, um den Hergang unabhängig aufzuklären.
Fast drei Jahre nach dem Loveparade-Unglück befürchtet Opferanwalt und Kriminoligie-Professor Thomas Feltes, dass es nie zu einer Anklage kommen wird, da eine komplexe Ereigniskette die Beweisführung besonders schwierig machen.
„Die Staatsanwaltschaft wird nur dann Anklage erheben, wenn sie mit 99-prozentiger Sicherheit mit einer Verurteilung rechnet“, sagte Feltes der Nachrichtenagentur dpa. Zudem warnt Feltes im Gespräch mit der WAZ davor, sich zu viel von einem Prozess zu versprechen. „Ein Strafverfahren ist, wie dies gerade auch beim NSU-Prozess diskutiert wird, nicht dazu da, Ereignisse und die politischen Verantwortlichkeiten vollständig aufzuklären, sondern in einem Strafverfahren geht es um die individuelle, strafrechtlich relevante Schuld.“
Staatsanwaltschaft arbeitet mit Hochdruck an der Aufklärung
Aus der Einstellung eines Verfahrens könne man deshalb nicht automatisch schließen, dass alles korrekt gelaufen sei. Generell gehe es den Opfern um die Aufklärung, was bei der Vorbereitung der Loveparade schief gelaufen sei. „Die Bestrafung ist da eher nachrangig“, betont Feltes.
Unter den Opfern war eine Studentin der Uni Bochum, deshalb hat sich Feltes der Sache angenommen. Er fordert, dass nach Abschluss der Ermittlungen, vom Landtag doch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, um den Hergang der Loveparade unabhängig aufzuklären.
Staatsanwalt Michael Schwarz und seine Kollegen arbeiten indes mit Hochdruck an einer Aufklärung des Unglücks. „Allerdings können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wann und mit welchem Ergebnis unsere Arbeit abgeschlossen ist.“
Von einem nahenden Jahrestag lassen sich seine Kollegen nicht beeinflussen – ebenso wenig von Mutmaßungen, dass vielleicht gar keine Anklage erhoben werden könnte.