Oberhausen. .

In der Nacht zum 29. Oktober 2011 hielt ein 22-jähriger Mann auf der Vestischen Straße ein Taxi an. Als der 68-jährige Fahrer die Scheibe herunterkurbelte, stach der vermeintliche Fahrgast ihm unvermittelt mit einem Messer in den Hals. Der Fahrer konnte Gas geben und fliehen. Er überlebte schwer verletzt.

Nach mehrtägiger Verhandlung sprach die Jugendkammer des Landgerichts jetzt ein Urteil: Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte muss wegen vorsätzlichen Vollrausches anderthalb Jahre in Jugendhaft. Zugleich ordneten die Richter seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Die ursprüngliche Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Grundlage waren die Aussagen von Zeugen gewesen, wonach der Täter zuvor erklärt haben soll, er wolle sich jetzt ein Taxi unter den Nagel reißen. Die Hauptverhandlung konnte allerdings kein klares Motiv bestätigen.

Der Angeklagte kann sich an die Nacht ohnedies nicht erinnern. Er hatte nicht nur mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, sondern auch berauschende Pilz-Präparate zu sich genommen. Dies bewies ein toxikologisches Gutachten. Ein Sachverständiger hielt ihn für schuldunfähig: Er habe weder das Unrecht seines Handelns einsehen noch seine Handlungen steuern können.

Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung schied aus diesem Grunde aus. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hatten bereits auf einen Freispruch plädiert, als die Jugendkammer überraschend noch einmal in die Beweisaufnahme einstieg.

Warum er denn so viel getrunken und Pilze geschluckt habe, lautete die Frage der Kammer. Die Antwort war eindeutig: „Weil ich high werden wollte.“

Für den Auffangstraftatbestand des vorsätzlichen Vollrausches reichte diese Aussage. Aus erzieherischen Gründen muss der vielfach Vorbestrafte zunächst noch ein Jahr in anderer Sache absitzen.