Duisburg.

Die Beschwerde eines Walsumers brachte im Dezember 2012 ein Ermittlungsverfahren in Gang: Aus einer Nachbarwohnung an der Friedrich-Ebert-Straße rieche es oft nach Rauschgift.

Da einer der beiden 24-jährigen Wohnungsinhaber in Sachen Drogen kein Unbekannter war, folgte am 10. Dezember 2012 eine Wohnungsdurchsuchung. Was die Polizei fand, brachte den beiden jungen Männern nun eine Anklage vor dem Landgericht ein. Die Liste der sichergestellten Gegenstände war lang: Neben 1,2 Kilo Marihuana und 4,5 Kilo Amphetamin stießen die Ordnungshüter auf das typische Equipment, das zum Handeln mit Drogen benötigt wird. Und sie fanden zahlreiche Marihuana-Pflanzen, die in Wohnung und Keller gehegt worden waren.

Er sei schon lange Rauschgiftkonsument, gestand einer der Angeklagten. Der frühe Tod seiner Mutter habe ihn aus der Bahn geworfen, so der Sohn eines Rechtsanwaltes. Schon mit sieben Jahren habe er geraucht und getrunken, mit zehn Jahren erstmals gekifft. Den Hauptschulabschluss schaffte er knapp, die Ausbildung nicht mehr. Er schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch, wurde finanziell vom Vater unterstützt - und nahm immer mehr Drogen.

Das Rauschgift habe er hauptsächlich in den Niederlanden gekauft und nach Deutschland geschmuggelt, so der Angeklagte. Einen Teil habe er verkauft, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren.

Die Richter hielten dem 24-jährigen dessen Geständnis zu Gute. Strafschärfend wirkte sich aber aus, dass er einschlägig vorbestraft war und unter Bewährung stand. Wegen Handeltreibens und Besitzes von Drogen muss der junge Mann viereinhalb Jahre hinter Gitter. Außerdem muss er mit dem Widerruf einer einjährigen Bewährungsstrafe rechnen. Seinem gleichaltrigen Mitangeklagten konnte nur der Besitz von Marihuana nachgewiesen werden. Der bis dato nur geringfügig vorbestrafte Angeklagte kam mit einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro) davon.