Der 16-Jährige verdrückte ein paar Tränen, als die Jugendkammer des Landgerichts gestern das Urteil verkündete: Wegen dreifacher Brandstiftung und Sachbeschädigung muss er drei Jahre in Haft. Sein 20-jähriger Mitangeklagter kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.
Aus Langeweile gefackelt
Im Oktober und November 2012 hatte das Duo in Walsum drei Autos angezündet. „Teils aus Langeweile, teils aus Rache gegen Nachbarn, mit denen man sich zerstritten hatte“, wie der Vorsitzende in der Urteilsbegründung zusammenfasste.
Zuletzt hatten die beiden jungen Männer eine Papiertonne angezündet, die vor einem Einfamilienhaus stand. Der Hausbesitzer hatte das Feuer mit Hilfe von viel Wasser löschen können. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass das Feuer auf das Gebäude hätte übergreifen können. Doch ein Brandsachverständiger führte aus, dass die brennende Papiertonne dafür nicht ausgereicht hätte. Aus der angeklagten versuchten schweren Brandstiftung wurde daher am Ende nur eine Sachbeschädigung.
Zu Lasten des 16-Jährigen wertete die Jugendkammer dessen einschlägige Vorstrafen. Erst im März 2012 war der Jugendliche wegen ähnlicher Brandstiftungen zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Doch an Bewährungsauflagen hatte er sich nicht gehalten, was bereits im Oktober den Widerruf der Strafe zur Folge hatte, die nun in das Urteil mit einfloss.
Der Angeklagte habe wenig Einsicht bewiesen, als er - noch während darüber verhandelt wurde, ob er die Strafe absitzen müsse oder nicht - weitere Taten beging, so die Jugendkammer. Der 16-Jährige habe seine Chance leichtfertig verspielt. „Hätten wir das damals vorhersehen können, hätte er im März 2012 bestimmt keine Bewährung mehr bekommen.“
Chance für Ersttäter
Eine Chance, die das Jugendgericht dem Mitangeklagten aber einräumen wollte. „Er ist junger Ersttäter und hat als solcher eine zweite Chance verdient“, so der Vorsitzende. Auch wenn der 20-Jährige alles andere als Grund zu der Hoffnung gebe, dass er künftig nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gerate. Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass er sich weiter im bisherigen familiären Umfeld bewege, so die Richter. Die Wohnung seiner Freundin, mit der er ein Kind hat, darf der 20-Jährige daher bis auf weiteres nicht betreten.