Duisburg. Ab Ostern soll es auf Tiger & Turtle im Angerpark eine mobile Gastronomie oben auf der Halde geben. Dafür haben sich bei der Stadt schon viele Interessenten gemeldet. Eine Jury trifft Ende Februar die Entscheidung.
Nach 1,4 Kilometern im Spiralgang den Weg die 35 Höhenmeter hinauf auf das Plateau der Heinrich-Hildebrand-Höhe, dazu noch die 249 Achterbahntreppen von Tiger & Turtle rauf und runter: Zum fantastischen Blick über Duisburg dann einen Kaffee, eine herzhafte Leckerei oder ein Eis: Das soll ab Ostern auf Duisburgs immer noch neuen Attraktion möglich sein.
Derzeit sucht die Stadt wie berichtet einen Gastronomen und Pächter, der auf der Landmarke in Wanheim-Angerhausen eine mobile Restauration anbietet. Seit einigen Tagen können sich Interessenten mit ihrem Angebot bewerben. Und die Resonanz ist gewaltig. „Das Telefon steht nicht still, es ist unglaublich, wie viele sich dafür interessieren“, freut sich Söke Dinkla, beim Kulturdezernat zuständig für Kunst im öffentlichen Raum und insbesondere für Tiger & Turtle.
Schon 220.000 Besucher
220.000 Menschen sind bislang seit der Einweihung Ende 2011 zur Kunstskulptur im Angerpark geströmt, gepilgert geradezu. Was fehlte, war eben bisher die Gastronomie, um die Attraktion noch schöner zu gestaltet. Selbst kann die Stadt dort keinen Wirt einstellen, für ein festes Gebäude fehlt das Baurecht, und das wirtschaftliche Risiko wäre wegen schwankender Besucherzahlen ohnehin zu groß.
Also soll der künftige Pächter zwischen 1. April und und Oktober insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und bei Besucherandrang bei schönem Wetter hoch auf die Halde fahren und seine Gäste bewirten. Erlaubt wäre auch, das Gefährt am Fuße der Halde zu parken. Currywurst-Flitzer, Eisbude, Cappuccino-Bar: Ideen gibt es viele, mehr will Dinkla zu den bisherigen Bewerbungen nicht sagen. Noch bis zum Monatsende können sich Interessenten bewerben.
Es gibt Voraussetzungen
Sie müssen einige Bedingungen erfüllen. So sieht der Entwurf des Konzessionsvertrages vor, dass kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, dass es kein Einweg-Geschirr geben darf und die rollende Gastronomie nachts wieder von der Halde herunterfahren muss. Zu den Vorgaben gehört ferner, dass „das mobile Ladengeschäft eine gestalterische Qualität besitzen soll, die zu dem Ort und zu der Skulptur passt“.
Was der Gastronom an Speisen und Getränken anbietet, soll zudem „charakteristisch für die Region sein und sich von üblichen Angeboten abheben“. Was die Sache nicht leichter macht: Strom und Wasser gibt es nicht oben auf der Halde.
Dafür hält sich die Konzessionsabgabe für den Pächter in Grenzen. Sie soll zehn Prozent des erwarteten Bruttoumsatzes betragen. Vertraglich geregelt wird zunächst eine Probesaison für 2013.