Duisburg.
In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg am Dienstag mit einem tragischen Fall befassen: Weil sie versehentlich ihre Wohnung in Brand setzte, musste sich eine Kaßlerfelderin (52) verantworten.
Die Frau hatte am Nachmittag des 29. Mai 2012 in ihrer Wohnung auf dem Bett liegend geraucht. Die Kippe entsorgte sie in einem Plastikeimer. Dann ging sie zur Arbeit. Es kam zu einem Feuer, das ihre Wohnung zerstörte. Teile des Mehrfamilienhauses verqualmten. Drei Nachbarn mussten von Balkonen aus von der Feuerwehr gerettet werden. Eine Frau erlitt eine Rauchvergiftung.
Durch Löschwasser wurde auch das Nachbarhaus beschädigt. Der Gesamtschaden liegt im sechsstelligen Bereich. Obendrein fing sich die unglückliche Kaßlerfelderin eine Verurteilung des Amtsgerichts ein: Wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde sie zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Dagegen zog sie in Berufung: Es müsse eine andere Ursache für das Feuer geben, sie habe ihre Kippen ordnungsgemäß gelöscht und entsorgt.
Einspruch zurückgenommen
Doch ein Brandgutachten, auf das sich schon die erste Instanz bezog, ließ wenig Raum für Zweifel: Der Sachverständige schloss andere Ursachen aus. Entweder sei Glut auf die Matratze gefallen und auf den Mülleimer übergegriffen oder die noch glimmende Kippe hatte den Eimer in Brand gesetzt und das Feuer sich von dort aus auf Bett und Wohnung ausgebreitet.
„Ich rate dazu, die Berufung zurückzunehmen“, meinte der Vorsitzende. Laut Aktenlage gebe es wenig Chancen, am Urteil etwas zu ändern. Das Verfahren würde nur zusätzliche Kosten verursachen. „Und das Urteil des Amtsgerichts ist, was Brandursache und Feststellungen zum Grad der Fahrlässigkeit angeht, ein wenig schwammig. Wenn wir hier zu einem eindeutigeren Urteil kommen, könnte das die Position gegenüber der Versicherung verschlechtern.“ Die Frau folgte dem gut gemeinten Rat und nahm den Einspruch zurück.