Duisburg. Nach dem Unfall an der Bushaltestelle in Duisburg sind die vier Schwerverletzten noch immer im Krankenhaus. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass weder überhöhte Geschwindigkeit noch die Ladung eine Rolle gespielt haben. In den Fokus der Ermittler rückt hingegen ein verdrecktes Verkehrsschild.

Am Tag nach dem schweren Verkehrsunfall in Mündelheim, bei dem der Fahrer eines Sattelzugs die Kontrolle über seinen 40-Tonner verlor und in eine Gruppe von vier Frauen (11, 17, 47 und 59 Jahre alt) rutschte, sind die schwer verletzten Opfer noch immer im Krankenhaus. Die 47-Jährige, die am Unfallort beatmet und notoperiert werden musste, schwebte nach dem Eingriff nicht mehr in Lebensgefahr.

Dass der 31-jährige Fahrer des Lkw mit Viersener Zulassung nach dem Unfall in Polizeigewahrsam genommen wurde, wie einige Medien berichteten, sei eine Falschmeldung gewesen, erklärte Polizeisprecher Ramon van der Maat. Nachdem der Leichtverletzte behandelt wurde, konnte er auf der Wache an der Düsseldorfer Straße vernommen werden. „Wegen eines Verkehrsunfalls wird man nicht eingesperrt“, sagte van der Maat. „Der arme Kerl wird da schon genug dran zu knacken gehabt haben.“

Lastwagen rutscht in Haltestelle

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    Lkw nicht zu schnell und nicht überladen

    Der Polizeisprecher betonte abermals, dass nach der Auswertung des Fahrtenschreibers durch das Verkehrskommissariat dem Unfall keine überhöhte Geschwindigkeit zugrunde lag. 44 Stundenkilometer wurden zum Unfallzeitpunkt festgehalten.

    Die Wiegeunterlagen der Hüttenwerke Krupp Mannesmann, von denen sich der 40-Tonner mit einer Ladung von rund 20 Tonnen Schotter auf den Weg machte, würden außerdem eine Überladung ausschließen. Der Anhänger war ebenfalls mit einer Plane abgedeckt, trotz des Regens habe so kein Wasser den Sattelzug zusätzlich beschweren können. Wenn der Anhänger des Lkw überladen gewesen wäre, hätte die Polizei den Schotter sicherstellen müssen.

    Verdrecktes Verkehrsschild reflektierte nicht richtig

    In den Fokus der Ermittlungen ist nun das Verkehrsschild gerückt, das auf der Mittelinsel stand, die der Lkw touchierte. Es sei wohl frappierend verschmutzt gewesen, erklärte van der Maat. „Die Reflexionseigenschaften des Verkehrsschilds waren durch die Witterungsbedingungen beeinträchtigt“, erklärte er. Der Polizeisprecher verwies auf die Auswirkungen für die Verhandlung, in der eben Schuldstrafrecht gelte. Wenn der Lkw-Fahrer wegen der Witterungsbedingungen das Schild nicht oder zu spät gesehen habe, dann würde das zu einer milderen Strafe führen.