Duisburg. Mit einer fingierten Bestellung hatten sie einen Pizzaboten zur Milchstraße gelockt und überfallen. Dafür wurden zwei 20 und 24 Jahre alte Ruhrorter von der Jugendkammer des Landgerichts Duisburg verurteilt. Bei der Strafzumessung spielt ein Teleskopschlagstock eine Rolle.

Mit einem maßvollen Urteil endete am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts der Prozess gegen zwei 20 und 24 Jahre alte Ruhrorter.

Gemeinsam mit einem weiteren Mittäter hatten sie am 2. März einen Pizzaboten mit einer fingierten Bestellung zur Milchstraße gelockt und überfallen. Dafür gab es drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe für den Heranwachsenden und zweieinhalb Jahre Gefängnis für den Komplizen.

Zur Überzeugung der Richter hatten die Räuber die Tat zuvor gemeinsam geplant, um an Geld zu kommen. Alle Beteiligten hätten gewusst, dass zwei Täter einen Teleskopschlagstock dabei gehabt hätten. Es sei unerheblich, dass der 24-Jährige selbst keine Waffe einstecken wollte und der 20-Jährige seinen Schlagstock nicht gezogen habe.

Die Tatsache, dass der dritte Mann seinen Schlagstock dem Überfallenen zeigte, müssten sich die beiden Angeklagten anlasten lassen. „Schließlich nimmt man so etwas ja mit, um es als Drohung oder Schlimmeres einzusetzen“, so die Richter. Die räumten auch gleich mit einem Irrtum auf: „Viele Jugendliche glauben, wenn sie ein Messer, eine Pistole oder eine Schlagwaffe nur zeigen, sei das weniger schlimm. Aber das Gesetz sieht das bereits als Verwenden eines gefährlichen Gegenstandes an“, erklärte der Vorsitzende.

Beute in Spielhalle verteilt

Der überrumpelte Geschädigte hatte ohne Widerstand 200 Euro und ein Handy herausgegeben. Die Beute hatten die Täter kurz darauf in einer Spielhalle geteilt und auch mehr oder weniger sofort verprasst.

Diese Tat hatten die beiden Angeklagten bereits im Vorfeld des Strafprozesses eingeräumt. Vehement bestritten sie dagegen einen weiteren Anklagepunkt. Bei einem ähnlichen Überfall auf einen Pizzaboten war am 6. Februar ein junger Mann schwer verletzt worden. Einziges Indiz für die Mitwirkung der Angeklagten war allerdings die wenig konkrete Aussage eines Zeugen, der gehört hatte, dass die beiden Ruhrorter dabei gewesen seien. In dieser Hinsicht stand am Ende ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Das Urteil gegen den Heranwachsenden fiel deutlich härter aus, weil die Richter rund ein halbes Dutzend Vorverurteilungen mit einbeziehen mussten. Für den 24-Jährigen bedeutet die nun anstehende Haftstrafe die erste Verurteilung.