Duisburg. .

Im letzten Monat des Jahres gibt es Änderungen und Erweiterungen der Parkzone in Neudorf-Nord. Die Parkzone trägt zum einen künftig die Bezeichnung „Zone N1“.

Die Hedwigstraße und die nördlichen Straßenabschnitte der Mülheimer Straße zwischen Hedwig- und Bechemstraße sind bereits seit dem 1. November Bestandteil der „Zone P1“ (Duissern). Die Parkplätze der Schönhauser Straße standen bisher ausschließlich den Bewohnern zur Verfügung. Zukünftig kann hier jedermann parken. Für Fremdparker gilt allerdings eine Parkdauerbeschränkung von 90 Minuten (Parkscheibenregelung).

Der Ludgeriplatz wird mittels Poller zweigeteilt. Für die Nutzung der Parkplätze gilt eine Parkdauerbeschränkung von 90 Minuten (Parkscheibenregelung), auch für die Bewohner der Zone N1. Während des Wochenmarktes steht nur der Randbereich als Parkfläche zur Verfügung. Die Poller sollen bis 15.Dezember stehen, evtl. kann es eine Verzögerung wegen der Witterung geben, so die Stadt. Die neue Parkregelung soll auch hier ab 15. Dezember umgesetzt werden, mit Übergangsfrist bis 1.1.13 . Die Poller dienen der Verkehrssicherung für Fußgänger und Radfahrer, damit Autos aus Richtung Hauptbahnhof nicht als Abkürzung über den Platz fahren können.

Regelungen für Handel und Handwerk

Für Inhaber von Gewerbebetrieben (Handwerk beziehungsweise Einzelhandel) in Bewohnerparkzonen kann nach einer Einzelfallprüfung ein Parkausweis erteilt werden.

Die Jahresgebühr für den Parkausweis für Gewerbetreibende beträgt 120 Euro. Schriftliche Prüfanträge an: Stadt Duisburg, Amt 61-32, 47049 Duisburg.

Im Prinzip besteht eine ähnliche Situation wie in der City: Ausnahme für bestimmte Handwerker z. B. mit schwerem Gerät (150 Euro, gilt fürs ganze Ruhrgebiet) sowie für Gewerbetreibende mit Einzelfallprüfung; hier gilt die Ausnahme für die jeweilige Zone und kostet 120 Euro für ein Fahrzeug; eine andere Regelung sei gesetzlich nicht vorgesehen, so die Stadt.

Die bisherige Parkzone Neudorf-Nord wird ausgeweitet. Zukünftig gehören sämtliche Straßenabschnitte der Grabenstraße zwischen Mülheimer Straße und Oststraße, die westlichen Straßenabschnitte des Sternbuschwegs zwischen Mülheimer Straße und Oststraße, der südliche Abschnitt der Mülheimer Straße zwischen Grabenstraße und Sternbuschweg, Geibelstraße, Gellertstraße, Holteistraße, Flurstraße, Aktienstraße, Heinestraße und die Oststraße zwischen Grabenstraße und Sternbuschweg zur Zone „N1“. Für die genannten Straßenabschnitte gilt ebenfalls eine Parkdauerbeschränkung von 90 Minuten (Parkscheibenregelung). Bewohner mit Bewohnerparkausweis der Zone „N1 „sind hiervon ausgenommen. Die vorgenannte 90-minütige Parkdauerbeschränkung gilt montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr.

Parkausweis beantragen

Anwohner, deren Straßen neu hinzu gekommenen sind, können einen Bewohnerparkausweis der Zone „N1“ beantragen. Dieser kostet 30,70 Euro im Jahr und kann im Stadthaus am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, Eingang Moselstraße, in der Innenstadt beantragt werden. Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr ist die Ausgabestelle neben dem Haupteingang besetzt.