Duisburg. .

Im zweiten Anlauf vermochte das Amtsgericht Duisburg am Dienstag die strafrechtliche Seite eines Autoverkaufs zu klären, der am 11. Februar 2011 in Hochfeld über die Bühne gegangen war. In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft einem 33-jährigen Ingenieur und dessen Vater Betrug vorgeworfen. Doch die Aussage der 72-jährigen Hauptbelastungszeugin gab am Ende so viel Anlass zu Zweifeln, dass die Folge ein Freispruch war.

Stein des Anstoßes war ausgerechnet ein ehemaliges Polizeiauto gewesen. Das hatte der Vater für den Sohn, der sich gerade selbstständig machte, als Firmenwagen vorgesehen. Doch der Zustand des Benzin-Schluckers amüsierte den 33-Jährigen gar nicht. Die Rostlaube sollte schnell weiter verkauft werden.

Und fand in Gestalt der 72-Jährigen eine zunächst dankbare Abnehmerin. Hatte sie doch einen weißen Automatikwagen gesucht. Angeblich war der Käuferin mehrfach versichert worden, dass es sich nicht um einen Unfallwagen gehandelt habe. Doch schon am Tag nach dem Kauf landete das Prachtstück in der Werkstatt, wo man die Folgen eines Auffahrunfalles und wirtschaftlichen Totalschaden feststellte.

Rätselhafte Quittung

Nein, davon, dass es sich angeblich nur um einen Bastlerwagen für einen Liebhaber handelte, sei nie die Rede gewesen, bekräftigte die 72-Jährige. Dummerweise verstrickte sich die Frau in anderer Hinsicht in Widersprüchen. Bei der Polizei hatte sie bei der Anzeigenaufnahme gesagt, es gebe eine unterschriebene Quittung, die sie nachreichen werde. Vor Gericht hatte sie beim ersten Verhandlungsversuch vor sieben Wochen korrigiert, es gebe keine unterschriebene Quittung.

Am Dienstag tauchte das Schriftstück überraschend nun doch auf. Der Angeklagte habe es zwar nicht unterschrieben, aber sie hätte die Quittung vor dem Verkaufsgespräch bereits komplett vorbereitet gehabt, trumpfte die Zeugin auf. Da passte es zum geschilderten Geschehen, dass die Kaufsumme auf dem Papier nachträglich korrigiert worden war: Im Internet war das Auto zunächst für 2699 Euro angeboten, beim Kauf dann auf 2500 Euro reduziert worden. Was gar nicht passte, war dagegen die Zeile „Betrag in Worten“. Dort gab es nämlich keine Änderung, sondern es fand sich nur der Eintrag „zweitausendfünfhundert“. Die Zeugin konnte dafür keine überzeugende Erklärung liefern.

Die Juristen hatten danach keine Fragen mehr. Der Freispruch für Vater und Sohn kam schnell.