Duisburg. . Obwohl ein 22-jähriger Beecker rückfällig und erneut gewalttätig wurde, bekam er ein weiteres mal eine Bewährungsstrafe. Er besuchte eine Anti-Aggressions-Training und ließ freiwillig Blutuntersuchungen durchführen.
Die Feststellung, dass sich jemand redlich bemüht habe, ist in einem Arbeitszeugnis eine vernichtende Formulierung. Für die Justiz reichte das. Obwohl ein 22-jähriger Beecker innerhalb laufender Bewährung drei Gewalttaten beging, kam er in zweiter Instanz am Donnerstag vor dem Landgericht nochmals mit Bewährung davon - weil er zumindest Anlass zu der Hoffnung gab, sein Leben nun ändern zu wollen.
Am 12. Februar 2011 hatte der Angeklagte Theater gemacht, weil man einen seiner Bekannten wegen fehlender Zähne nicht zu einer Feier in Röttgersbach hineinlassen wollte. Aus Wut warf der 22-Jährige eine Bierflasche. Ein Mann wurde von dem Wurfgeschoss getroffen und trug eine Kopfverletzung davon. Eine zweite Person haute der Angeklagte einfach um und trat ihr gegen das Gesicht. „Wie beim Elfmeter“, so die Formulierung des 22-Jährigen. Dabei brüllte er „Heil Hitler“.
Das Amtsgericht hatte ihn für diese wenig rühmliche Tat zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen zog der 22-Jährige in die Berufung. Sein Ziel: noch eine Bewährungschance zu erhalten.
Positive Sozialprognose
Die hatte es in der Vergangenheit schon reichlich gegeben. Unter Bewährung stehend hatte der 22-Jährige, dessen Vorstrafenregister zehn Eintragungen aufweist, schon sechs Monate kassiert, weil er nach einem Rauswurf aus einer Kneipe den Wirt zu schlagen versuchte und sich anschließend mit der Polizei anlegte, wobei er ebenfalls Nazi-Parolen rief. Drei Monate gab es für die Ohrfeige gegen eine junge Frau.
Der Angeklagte machte für seine gewalttätigen Ausfälle vor allem Alkohol und Drogen verantwortlich. Vermutlich auch der Grund, warum er seinen Bewährungshelfer eher sporadisch besuchte. Kurz vor der Verhandlung hatte der Angeklagte immerhin Vorgespräche für die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training geführt. Und er zahlte aus eigener Tasche eine regelmäßige Blutuntersuchung, um nachzuweisen, dass er derzeit keinen Alkohol und keine Drogen mehr konsumiert.
Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Wiederholungstäter seit einigen Monaten eine Festanstellung als Chemikant hat, reichte das dem Gericht, um eine günstige Sozialprognose auszustellen. Die 20 Monate wurden ein weiteres Mal zur Bewährung ausgesetzt.