Duisburg. Im Duisburger Süden haben in den letzten Tagen Unbekannte einen Linienbus und eine Straßenbahn zum Teil mehrmals mit Steinen beworfen. Die Polizei sucht die Täter und ermittelt wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Im Duisbuger Süden hat es in den letzten Tagen mehrere Attacken auf Linienbusse und Straßenbahnen gegeben. Die Polizei sucht nach mehreren Unbekannten, die Steine auf die Fahrzeuge der DVG warfen.

Bereits am vergangenen Donnerstag, dem 2. August, haben unbekannte Täter auf der Angerhauser Straße zwischen den Haltestellen „Am Ziegelkamp“ und „Am Biegerhof“ vermutlich einen Stein gegen die Fensterscheibe eines vorbeifahrenden Busses der Linie 942 geworfen. Ein Fahrgast hatte in einem Gebüsch verdächtige Personen gesehen, konnte sie aber nicht beschreiben.

Am darauf folgenden Samstag (4. August) schleuderten wieder Unbekannte gegen 23 Uhr auf der Ehinger Straße zwischen den Haltestellen „Heiligenbaumstraße“ und „Ehinger Straße“ zweimal Steine gegen einen Waggon der Straßenbahnlinie 903. Die Wucht der Steine war dabei so groß, dass einige Fensterscheiben zerbrachen. Glücklicherweise gab es in beiden Fällen keine Verletzten.

Die Polizei sucht Zeugen

Die Duisburger Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Sie sucht Zeugen, die Hinweise zu den Taten geben können. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 36 unter der Telefonnummer 0203 - 2800 entgegen.

Schüsse und Bierflaschen gegen Straßenbahnen

Schon mehrmals hatte es in Duisburg Attacken gegen Fahrzeuge der DVG gegeben. Im März 2011 hatte ein 18-jähriger Oberhausener Schüsse auf die Wagen der Linie 903 abgefeuert. Im Mai dieses Jahres hatten zwei Jugendliche in Fahrn eine Bierflasche durch die Scheiben der Straßenbahn 903 geworfen. Ein Fahrgast wurde dabei durch die Splitter an der Hand verletzt.

Angriffe auf Straßenbahnen und Busse sind keine „Dumme-Jungen-Streiche“. Die Gefahr, dass dabei Menschen verletzt oder gar getötet werden ist hoch. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.