Duisburg.
Zehn Jahre kassierte eine Telekom-Beamtin doppelt Kindergeld für ihren Nachwuchs. Von 1999 bis 2008 zahlten sowohl ihr Dienstherr wie die Familienkasse für die beiden Kinder. In zweiter Instanz kam die 52-Jährige, die seit zwei Jahren Ruheständlerin ist, vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz für diese Form der Steuerhinterziehung mit einer milden Strafe davon.
Schon von 1995 bis 1999 hatte sie für ihr erstes Kind doppelt Geld bekommen. Einen Antrag hatte sie allerdings nur beim Arbeitsamt gestellt. Die Telekom verlangte nur eine Geburtsurkunde – und zahlte trotzdem. Straf- wie zivilrechtlich war die Angeklagte für diese Behörden-Fehlleistung nicht zu belangen.
Hohe Rückzahlung
Anders sah das für den angeklagten Zeitraum aus: Innerhalb von 14 Tagen hatte die Beamtin nach der Geburt ihres zweiten Kindes zweifach einen Kindergeldantrag gestellt. Und bis zu einem zufälligen Kontrollvermerk Ende 2008 auch doppelt Geld bezogen. Das war peinlicherweise nicht einmal dem Sozialamt aufgefallen, von dem sie seit 2003 Hilfe zum Lebensunterhalt bezog und dafür ihre Einkommensverhältnisse offenlegen musste.
Das Argument der 52-Jährigen: Sie habe in dem Wust von Papieren, den sie als Beamtin nach der Geburt des zweiten Kindes habe ausfüllen müssen, den doppelten Antrag gar nicht bemerkt. Das könne schon sein, meinten die Richter. Aber es sei nicht nachvollziehbar, dass die Angeklagte zehn Jahre lang nicht bemerkt habe, dass auf ihrem Konto Monat für Monat zweimal der exakt gleiche Betrag einging.
Zwei Dinge stimmten die Richter allerdings milde: Zum einen war die Angeklagte unbescholten, zum anderen ist sie bereits deutlich gestraft. Das Finanzgericht verurteilte sie zur Rückzahlung von 34.000 Euro. Im Augenblick kann die Frau gerade einmal die laufenden Zinsen abstottern. Vor diesem Hintergrund wurde die 52-Jährige zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt, die auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.