Duisburg. Ein 23-Jähriger soll in Homberg von einem jungen Mann Schweigegeld gefordert haben, der kurz zuvor bei einem Einbruch 20.000 Euro erbeutet hatte. Nun verhandelt das Amtsgericht über den Fall.
Was da am Montag vor dem Amtsgericht Stadtmitte verhandelt wurde, mutet wie ein schlechter Vorabendkrimi an. Ein 23-jähriger Düsseldorfer soll im November 2010 in Homberg einen 21-Jährigen erpresst haben, der gemeinsam mit einem Komplizen kurz zuvor 20.000 Euro bei einem Einbruch in eine Supermarkt-Filiale in Homberg erbeutete.
Laut Anklage soll der 23-Jährige gemeinsam mit zwei Mittätern sein Opfer in ein Auto gelockt haben. Dort soll es Schläge für den 21-jährigen Duisburger gegeben haben und die Forderung, er solle das Trio an seiner Beute beteiligen. Anderenfalls werde man der Polizei einen Tipp geben.
Unter diesem Druck soll der Geschädigte die ihn bedrohenden jungen Männer zunächst zu sich nach Hause gelotst haben, wo er ihnen 150 Euro übergeben haben soll. Dann ging die Fahrt weiter zum ehemaligen Komplizen, der schließlich 4000 Euro herausrückte, um seinem Kumpan aus der Angst einflößenden Patsche zu helfen.
Der Angeklagte wolle sich nicht zur Sache äußern, verkündete der Verteidiger. „Und außerdem bestreite ich das alles“, ergänzte sein Mandant.
Zeugen können sich an nichts erinnern
Die Zeugen entpuppten sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft als große Enttäuschung. Der Geschädigte erinnerte sich, dass ihm die Täter eine Mitfahrgelegenheit angeboten hätten. „Zwei von den Typen habe ich gekannt. Sonst wäre ich ja auch gar nicht eingestiegen.“ An den dritten Mann könne er sich nicht recht erinnern. „Ich weiß nicht, ob es der Angeklagte war.“
Auch der frühere Einbruchskomplize (21), der inzwischen im Gefängnis sitzt, wusste nicht mehr viel. „Das ist alles schon so lange her.“ Er habe die Leute, die seinen Freund bedrohten, ja nur kurz gesehen. „Ich erkenne den Angeklagten nicht wieder.“ Bei der Polizei war sich der Zeuge immerhin noch „zu 95 Prozent sicher“ gewesen, den 23-jährigen Düsseldorfer als Täter erkannt zu haben.
Als letzte Chance zur Aufklärung wird das Schöffengericht auf Anregung des Staatsanwaltes bei der Fortsetzung des Verfahrens in zehn Tagen nun auch noch die zwei Mittäter des Angeklagten befragen. Das Verfahren gegen sie läuft noch. Der Stand der Sache war am ersten Verhandlungstag allerdings nicht bekannt.