Duisburg. Wegen einer Einbruchsserie müssen sich seit Donnerstag zehn Männer vor dem Landgericht Duisburg verantworten. In den Jahren 2010 und 2011 sollen sie in Duisburg und Umgebung rund 30 Einbrüche begangen haben. Das Verfahren ist komplex und die Prozesssituation ständigen Hindernissen und Verzögerungen ausgesetzt.
Mit Bandendiebstahl in großem Stil muss sich seit Donnerstag die 1. Große Strafkammer des Landgerichts herumschlagen. Zehn 24 bis 37 Jahre alte Männer aus Duisburg, Mönchengladbach, Dinslaken, Wuppertal und Mülheim sollen in den Jahren 2010 und 2011 in Duisburg und Umgebung rund 30 Einbrüche begangen haben.
Der Prozess begann mit erheblicher Verspätung. Inzwischen mehren sich nämlich die Fälle, in denen die Angeklagten zu spät oder erst nach Nachfrage durch das Gericht aus umliegenden Justizvollzugsanstalten zu ihren Verhandlungen gebracht werden. So auch gestern: Mehr als zwei Stunden lang mussten die Juristen warten, bis alle Angeklagten versammelt waren. Da werden viele den Zeiten nachweinen, in denen das Gefängnis, das in den vergangenen Wochen dem Bagger zum Opfer fiel, gleich nebenan lag.
Eifriger Verteidiger sorgte für Verzögerungen
Drangvolle Enge kennzeichnete gestern die Prozesssituation. Denn wegen der Komplexität und Länge des Verfahrens - bis Mitte Juli sind zehn weitere Verhandlungstage vorgesehen - wurden jedem der zehn Angeklagten zwei Pflichtverteidiger beigeordnet. Niemand wünscht sich schließlich, dass das Verfahren von vorne beginnen muss, nur weil ein Anwalt krank wird.
Auch die Anklage ist durch zwei Staatsanwälte vertreten. Das Gedrängel im viel zu kleinen und rasch luftarmen Saal 101 komplettieren vier Dolmetscher und 20 Wachtmeister. Um einen derartigen Personalaufwand überhaupt stemmen zu können, wurde die Wachtmeisterei Duisburg gestern durch Kollegen verstärkt, die aus dem gesamten Landgerichtsbezirk herangezogen worden waren.
Ein eifriger Verteidiger sorgte für weitere Verzögerungen. Wegen einer angeblichen Verletzung der Ladungsfrist beantragte er eine Aussetzung des Verfahrens, was aber aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wurde. Weitere Anträge, Stellungnahmen und Beschlüsse flogen hin und her. Als man schon befürchten musste, dass der Anwalt nun auch noch einen Befangenheitsantrag stellen würde, besann sich der Verteidiger eines Besseren.
Einbrüche waren gut organisiert
Die aus dem Kosovo, Mazedonien und Serbien stammenden Angeklagten schienen das juristische Hick-Hack amüsiert zur Kenntnis zu nehmen. Ihnen wirft die Anklage vor, es zunächst auf Geschäfte abgesehen zu haben. In Baumärkten, Juwelier- und Handwerksläden sollen sie Schaufenster oder Türen aufgehebelt und so vor allem Zigaretten, Schmuck und Bargeld erbeutet haben. Später sollen sich die Angeklagten auf Privatwohnungen verlegt haben.
Die Angeklagten sollen in wechselnder Zusammensetzung unterwegs gewesen sein. Immer aber sollen die Tatorte gut ausgekundschaftet gewesen sein, liefen die Einbrüche gut organisiert und arbeitsteilig ab: Einer fuhr das Fluchtfahrzeug und stand Schmiere, andere räumten aus oder legten zuvor die Alarmanlagen lahm. Einer der Angeklagten soll für den Weiterverkauf von Hehlerware verantwortlich gewesen sein. Die Anklage beziffert den Gesamtschaden auf rund 180.000 Euro.