Duisburg/Oberhausen/Wesel. Nach dem brutalen Überfall auf eine Tankstelle in Oberhausen-Lirich muss ein Trio aus Wesel und Duisburg für insgesamt 22 Jahre hinter Gitter. Die richterliche Logik überführt Zwillinge.
Mit ungewöhnlich hohen Haftstrafen endete vor dem Duisburger Landgericht das Verfahren gegen drei Männer, die am 31. Oktober 2011 eine Tankstelle in Oberhausen-Lirich überfallen hatten. Ein 25 Jahre alter Weseler muss für fünf Jahre und neun Monate, zwei 27 Jahre alte Brüder aus Duisburg müssen für jeweils acht Jahre hinter Gitter.
Die Strafkammer hatte am Ende des mehrtägigen Verfahrens keinen Zweifel daran, dass die drei Angeklagten gemeinsam die Kasse mitsamt 1000 Euro Inhalt aus der Verankerung gerissen und den sich wehrenden Kassierer so zusammengeschlagen hatten, dass der Mann sich mit zerschmettertem Kiefer sechs Wochen lang nur flüssig ernähren konnten.
Eindeutig war von Anfang an die Beweislage gegen den Weseler gewesen. DNA-Spuren und Fingerabdrücke, die die Räuber vor und nach dem Überfall an ihren Treff- und Sammelpunkten an Tatwerkzeug und Bierflaschen zurückgelassen hatten, überführten ihn. Der Mann hatte denn auch ein spätes und sehr pauschales Geständnis abgelegt.
Schlechtes Benehmen in der Verhandlung
Kniffliger sah die Sache lange Zeit bei den beiden Duisburgern aus, die bis zuletzt zu den Vorwürfen schwiegen. Nur von einem der beiden eineiigen Zwillinge waren Fingerabdrücke gefunden worden. Beim Genmaterial hingegen sah sich die Kriminaltechnik nicht in der Lage, Spuren eindeutig zuzuordnen. Zwar, so die Experten vom Landeskriminalamt, sei es theoretisch möglich, auch das Erbgut eineiiger Zwillinge zu unterscheiden. Die dafür nötigen Untersuchungen gehören allerdings nicht zum Standard-Prozedere, sind sehr teuer und ein Erfolg sei ungewiss.
Den Richtern reichte am Ende reine Logik, um keinen Zweifel an der Schuld der Brüder zu haben. An zwei unterschiedlichen Stellen waren nämlich bei dem Überfall als Masken getragene Sturmhauben gefunden worden, an deren Innenseiten sich DNA-Material der Zwillinge. Alles andere, als dass beide Männer jeweils eine der Hauben getragen habe sei unlogisch und lebensfremd, so die Richter.
Die vergleichsweise hohen Strafen waren vor allem durch die reich gefüllten Vorstrafenregister der Angeklagten begründet, die auch einschlägige Vorverurteilungen enthielten. Nicht zuletzt hatten die drei Männer durch ein selten schlechtes Benehmen in der Verhandlung geglänzt: Sie lümmelten sich auf der Bank herum, schwatzten und lachten. Auf Reue oder Einsicht konnten die Richter da wohl kaum schließen.