Duisburg. .
Die Offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen ist eingeführt worden, um „mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sicherzustellen und gleichzeitig für Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern“, betont das Schulministerium auf seiner Homepage. Viele Duisburger Eltern ärgern sich jedoch, weil das System so unflexibel ist, dass es gerade eine Unvereinbarkeit von Beruf und Familie hervorruft.
Der Grund: Wer Offenen Ganztag nutzen möchte, kann nur die komplette Woche buchen. Fünf Tage, nach der vierten Unterrichtsstunde bis mindestens 15, meist bis 16 Uhr. Die entsprechenden ministeriellen Erlasse gelten seit 2003. Doch seit dem Sommer werden sie viel strenger ausgelegt, weil Kontrollen drohen und empfindliche Rückzahlungen der öffentlichen Förderung.
Angst um Fördermittel
Wer jetzt sein Kind nur an vier Tagen betreuen lassen will, braucht für den fünften Tag einen guten Grund, am besten ein ärztliches Attest etwa für Logopädie. Musikschule, Fußballverein, der Kindergeburtstag – all das muss sich nach den Vorstellungen der Behörden nach den Ogata-Regeln abspielen, am besten also nach 16 Uhr.
Der Erlass gehört in die Tonne
Allenthalben wird der Fachkräftemangel beklagt, soll Frauen deshalb eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden, die Notwendigkeit von Flexibilität wird von der Politik ständig beschworen. Und dann agiert sie selbst betonhart. Der Offene Ganztag mit Zeiten bis 16, manchmal 17 Uhr, deckt nur wenige Berufsgruppen mit ihren Arbeitszeiten ab. Ob es der Einzelhandel mit Öffnungszeiten bis 20 Uhr ist, der Pflegebereich mit Schichtdiensten oder der Friseur, der Samstags immer im Dienst ist, dafür aber montags frei hat: Sie alle jonglieren zwischen Beruf und Familie, vor allem aber kämpfen sie auch um heilige gemeinsame Freizeit. Die ist mitunter eben an einem Donnerstag. Das kommt in der Behörden-Realität aber offenbar nicht vor. Verlässlichkeit muss sichergestellt sein. Die kann aber auch für konkrete Wochentage gelten, die sich zum Schuljahrsstart abfragen ließen. Es ist ein Betreuungsangebot, in dem meist engagierte Mütter auf 400-Euro-Basis Hausaufgaben begleiten und dann Bügelperlen-Bilder machen, versierte Väter Lauftraining anbieten. Das ist auch super, die Kinder haben Spaß. Aber es ist keine Ganztagsschule. Und der Erlass gehört in die Tonne.
In Düsseldorf gehen die Eltern bereits auf die Barrikaden, in Duisburg sind viele Eltern stinksauer und schreiben Protestbriefe. Und die Träger: Stehen zumeist verständnisvoll, aber hilflos dazwischen.
Gabi Hallwass-Mousalli koordiniert für das Evangelische Familienbildungswerk den Offenen Ganztag an zehn Duisburger Grundschulen für rund 700 Kinder. „Wir richten uns am Erlass aus, aber der Elternwille steht dem entgegen.“ In Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen würde einer oft nur an drei Tagen arbeiten, dass dieser sich an den anderen Tagen selbst um seinen Nachwuchs kümmern wolle, Zeit verbringen wolle, könne sie gut verstehen. „Ich hoffe, dass sich langfristig was ändert“, sagt die Koordinatorin. Solange bleibt der Träger hart, aus Sorge, Fördermittel zurückzahlen zu müssen.
Gemeinde-Prüfungsanstalt überprüft Fünf-Tage-Präsenz
Christoph Gehrt-Butry, Koordinator beim Stadtsportbund für 20 Schulen und rund 1300 Kinder, setzt die Erlasslage klar um. „Bevor man Fördergelder zurückzahlt, erklärt man’s den Eltern.“ Er will sich gemeinsam mit anderen Trägern um mehr Ausnahmemöglichkeiten kümmern: So sei es sinnvoll, den Sozialraum zu öffnen, um Angebote des Stadtteils zu nutzen - sprich: Wenn das Kind einmal die Woche im örtlichen Fußballverein mitkickt, kann doch keiner was dagegen haben. Schwieriger in der Argumentation sei etwa ein Oma/Opa-Tag. Für ihn sei unterm Strich wichtig, „dass es eine Verlässlichkeit gibt, damit man mit festen Gruppen arbeiten kann“.
Dietmar Strüh, Referatsleiter bei der Duisburger Bildungsholding, kennt die Aufregung der Eltern, aber er ist voll auf Seiten der erlassgebenden Landesregierung. „Der offene Ganztag ist ein Bildungsprogramm, keine Betreuungsmaßnahme. Wer das nicht will, kann andere Betreuungsmodelle wählen“, erklärt Strüh und verweist etwa auf die verlässliche Halbtagsschule.
Aktuell sei die Gemeinde-Prüfungsanstalt landesweit unterwegs, um die Fünf-Tage-Präsenz aller angemeldeten Kinder zu überprüfen. Eine Kommune am Niederrhein habe bereits Fördergelder zurückzahlen müssen. Die Stadt Duisburg hat in Kooperationsverträgen diese Pflicht bei erlasswidrigem Handeln an die Träger weitergegeben.
Strikter Behördenzwang macht Eltern erfinderisch
Anja Neumann arbeitet 30 Stunden die Woche. Ohne den Offenen Ganztag könnte sie ihren Beruf nicht ausüben. Mit dem Angebot an der Bissingheimer Schule ist sie zufrieden: „Mit den wenigen Mitteln machen die einen echt guten Job“, lobt sie. Die Unflexibilität bringt sie jedoch in Rage. „Wenn das ein Bildungsangebot sein soll wie eine Art Ganztagsschule, dann bitte auch vernünftig mit Fachkräften und nicht mit Müttern auf 400-Euro-Basis.“ Es sei ein Dienstleistungsangebot und das sollte es bleiben.
Das sieht Andrea Martin genau so. Die Diplom-Psychologin gehört zu den begehrten Fachkräften, die Mangelware sind. Aktuell macht sie an den Wochenenden noch eine Fortbildung, deshalb hat sie einmal die Woche nachmittags frei für ihr Kind. Nach Erlasslage dürfte die gemeinsame Zeit frühestens nach 15 Uhr anfangen. „Das geht einfach nicht!“, schimpft sie und macht deutlich, dass man zwar das Betreuungsproblem gelöst, aber ein neues Problem geschaffen habe. Letzlich solle aus fachlicher Sicht dem Kindergeburtstag oder eben einem Nachmittag mit der Mutter das gleiche Gesicht in der Entwicklung des Kindes zukommen.
Für das Schulministerium ist „wichtig, dass klar erkennbar ist, was die Regel und was die Ausnahme ist“, erklärt Jörg Harm. Der Gesetzgeber setze nur den rechtlichen Rahmen. Zur täglichen Anwesenheit sagt er, sie sei in der Regel erforderlich, was aber „in der Regel“ bedeutet, werde vor Ort entschieden. Damit meint der Ministeriumssprecher die Schulen, denen er im übrigen empfiehlt: „Es ist wichtig, dass Eltern und Schulen im Dialog bleiben.“
Ob das auch im Sinne der Gemeinde-Prüfungsanstalt ist, vermochte er nicht zu sagen.