Duisburg. . 18 Wettbüros könnten theoretisch vom Ordnungsamt geschlossen werden. Doch Klagen gehen vor Gericht meist zugunsten der Betreiber, da das staatliche Monopol für Wettgeschäfte bislang nur theoretisch bestätigt ist. Dies könnte sich bereits im Juli aber endgültig ändern.

Theorie und Praxis sind oft genug zwei verschiedene Paar Schuhe. Das zeigt sich deutlich beim Thema Wettbüros in Duisburg. Um deren Legalität gibt es seit Jahren juristisches Gezerre und das Ordnungsamt sitzt mittendrin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass der Glücksspielbereich rechtlich neu organisiert werden müsse und ein staatliches Monopol wegen der Spielsuchtgefahr machbar sei. Daraufhin schloss die Stadt in Duisburg rund 80 Wettbüros. Weil es bei dem Geschäft um viel Geld geht, klagten viele der Wettbüro-Betreiber gegen diese Entscheidung quer durch alle Instanzen. An den Klagen änderte auch der ab 2008 gültige Staatsvertrag für Glücksspiele nichts, der das staatliche Monopol für das Geschäft mit den Wetten festschrieb, weil man ja die Spielsucht bekämpfen wolle.

Bitte um Nachbesserung

Die Wettanbieter klagten weiter gegen das staatliche Monopol, wollten, dass auch private Anbieter eine Erlaubnis für das Wettgeschäft bekommen. Denn diese Erlaubnis braucht jedes Wettbüro neben dem obligatorischen Gewerbeschein. Der Staatsvertrag mit seinem Monopol wurde vom Europäischen Gerichtshof im September 2010 zwar theoretisch bestätigt. Allerdings hatte das Gericht Zweifel an der Begründung für das Monopol. So weckte der Umgang mit der staatlichen Glücksspielwerbung den Argwohn der Richter. Wer zum Beispiel zehn Millionen Euro im Lotto-Jackpot offensiv bewirbt, kann für sich nur schwerlich reklamieren, die Spielsucht zu bekämpfen.

Also wurde der Vertrag wieder an Deutschland zurück geschickt mit der Bitte um Nachbesserung. Die soll zum 1. Juli 2012 in Form eines neuen Staatsvertrags kommen, der auch 20 bundesweite Konzessionen für private Anbieter vorsieht. Dann hofft das Ordnungsamt, endlich eine in der Praxis durchsetzbare Handhabe zu haben.

Theorie und Praxis

Zwei Duisburger Wettenanbieter haben eine reguläre Erlaubnis von Staats wegen, weil sie Pferdewetten anbieten, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht dem staatlichen Monopol unterliegen. Die anderen 18 Wettbüros sind zwar als Gewerbe angemeldet, haben aber keine staatliche Erlaubnis, könnten also vom Ordnungsamt geschlossen werden. Das ist die Theorie. Doch in der Praxis kassieren die Gerichte die Schließung ein. Auch sämtliche alten laufenden Verfahren werden von den Gerichten angesichts der europäischen Rechtsprechung neu bewertet. „Wir könnten weiterhin schließen, weil die Anbieter keine Erlaubnis haben, würden aber vor Gericht verlieren“, wissen Rainer Krambröckers und Frank van Staa vom Ordnungsamt.

Das soll sich mit dem neuen Staatsvertrag, der zum 1. Juli 2012 kommt und auch private Konzessionen zulässt, ändern. Dann kann das Duisburger Ordnungsamt wirksam gegen die ungeliebten Wettbüros vorgehen. Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis.