Duisburg. .

Die Hoteliers lassen nicht locker. Sie gehen gegen die Einführung der Bettensteuer in Duisburg in die nächsthöhere Instanz und rufen das Oberverwaltungsgericht NRW an, nachdem in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer bestätigt wurde.

Auf Rat seines Anwaltes und nach Rücksprache mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein hat sich der klagende Hotelier, Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg, dazu entschlossen, in die Berufung zu gehen. Der Dehoga-Verband ist nach wie vor davon überzeugt, dass wirtschaftliche wie auch rechtliche Bedenken gegen die Erhebung einer Bettensteuer sprechen und ist entschlossen, bis zur letzten Instanz zu gehen.

„Die Belegungs-Statistik zeigt eindeutig, dass die Bettensteuer in Hotellerie und Dienstleistungsgewerbe zu sinkenden Umsätzen führt. Dadurch kostet sie letztlich mehr, als sie bringt,“ so Dehoga-Geschäftsführer Kolaric.