Duisburg. . Die Stadt Duisburg darf ihre „Bettensteuer“ weiter erheben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und die Klage zweiter Hoteliers abgewiesen. Für den Hotel- und Gaststättenverband ist der Richterspruch aber nur ein Etappensieg - er will gegebenfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Die „Bettensteuer“ der Stadt Duisburg ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei am Montag bekannt gegebenen Urteilen entschieden.
Während das Bayerische Verwaltungsgericht Anfang Juli die Einführung der Bettenabgabe in München untersagte, genehmigte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht jetzt der Stadt Duisburg, die Bettensteuer weiter zu kassieren. Nach Ansicht des Gerichts ist die Abgabe sowohl mit den Vorschriften des Kommunal-Abgabenrechts in NRW wie auch des Grundgesetzes und des europäischen Gemeinschaftsrechts vereinbar. Um den Haushalt der Stadt Duisburg aufzubessern, müssen die Hoteliers seit Anfang November 2010 fünf Prozent vom Brutto-Übernachtungspreis an die Stadt abführen.
19.000 weniger Übernachtungen in Duisburg
Stellvertretend für die Branche hatte damals Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg gegen die Abgabe geklagt, die der Rat der Stadt im Herbst vergangenen Jahres verabschiedet hatte. Unterstützt wurden die Unternehmer vom Bund der Steuerzahler, deren Landesvorsitzender die Abgabe unter anderem als „Bagatellsteuer“ titulierte und dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der bei seinen Mitgliedern Millioneneinbußen fürchtete.
Die sich, glaubt man den Zahlen der Landes-Statistiker, auch bewahrheitet haben: Insgesamt hätten die Duisburger Hoteliers seit Einführung im November bis August 19.000 Übernachtungen weniger Buchungen gezählt. Denn auf der Suche nach Hotelzimmern machen Firmen aber auch Touristen immer häufiger einen Bogen um Duisburg. So probte zum Beispiel ein Musical-Ensemble wochenlang im Theater am Marientor - ihr Nachtlager hatten die Darsteller jedoch in Oberhausen, weil das für die Produktionsgesellschaft selbst inklusive Pendelverkehr günstiger kam als eine Übernachtung in Duisburg.
Dehoga will bis vor Bundesverwaltungsgericht ziehen
Thomas Kolaric vom Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein sieht die Düsseldorfer Entscheidung als einen „Etappensieg für die Stadt“. Man werde sicherlich beim Oberverwaltungsgericht in Münster in die Berufung gehen und gegebenenfalls auch vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, so der Geschäftssführer des Verbandes. „Wir sind und bleiben kämpferisch.“ (mawo/mo)