Duisburg. . Das Parteien-Gezänk um die weitere Organisation des Abwahlverfahrens von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland geht weiter. Die rot-rot-grüne Mehrheit hat die Unterschriften-Prüfung im Wahlprüfungsausschuss abgelehnt. Der Rechtsdezernent warnt nun vor rechtswidriger Verzögerung.

Die Terminfrage zum Bürgerentscheid über die Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland gerät zum parteipolitischen Tauziehen und zum juristischen Streitfall.

Nach Auffassung zumindest des städtisches Rechtsamtes wäre es nach WAZ-Anfrage „rechtswidrig“, wenn der Rat kommenden Donnerstag auf seiner von der CDU beantragten Sondersitzung keinen das Abwahlverfahren einleitenden Beschluss zur Gültigkeit des Bürgerentscheids fasst. Da die Unterschriftenprüfung früher als erwartet abgeschlossen sei, gelte nach Rathaussicht das vom Landesgesetzgeber vorgegebene „Beeilungsgebot“. Nach § 66 der Gemeindeordnung muss der Ratsbeschluss „unverzüglich“ erfolgen.

In der Beschlussvorlage zur Sitzung hat die Stadt Duisburg bereits die Zahl der gültigen Stimmen aufgelistet. Diese Zahlen muss der Ausschuss aber noch bestätigen.
In der Beschlussvorlage zur Sitzung hat die Stadt Duisburg bereits die Zahl der gültigen Stimmen aufgelistet. Diese Zahlen muss der Ausschuss aber noch bestätigen.

Eine Verschiebung auf den ursprünglichen Ratstermin 12. Dezember wäre damit rechtswidrig. Entsprechende Vertagungs-Überlegungen gibt es allerdings nach WAZ-Informationen bei der SPD, die den CDU-Vorstoß zur Sondersitzung als „Trickserei“ bezeichnete. Man verweist darauf, dass sich der Rat schließlich auf den 12. Dezember verständigt hatte. Auch sei der Abwahltermin 11. März bislang Konsens gewesen und Wunsch der Initiative. Wie berichtet, hat die Stadt jetzt den 12.2. als Termin vorgeschlagen, die CDU wollte den 29.1.

Ausschuss ging beschlusslos auseinander

Zum Terminkonflikt kam es erwartungsgemäß daher am Donnerstagabend in der kurzfristig anberaumten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, der das Ergebnis der Unterschriften-Prüfung vor einem Ratsbeschluss behandeln soll. Wegen der Rats-Sondersitzung sei zu der Sitzung kurzfristig, aber doch „rechtmäßig“ eingeladen worden, wie Rechtsdezernent Rabe im Ausschuss versicherte. Wegen der geforderten „Unverzüglichkeit“ handele es sich um einen „dringenden Fall“.

Auf Antrag von SPD, Linken und Grünen und gegen die Stimmen der CDU ging der Ausschuss aber beschlusslos wieder auseinander. Die kurzfristige Einladung, begründete SPD-Ratsherr Brandt, sei nicht fristgerecht, sie verstoße gegen „grundlegende Regeln der Gemeindeordnung, eine „ordnungsgemäße“ Beratung sei nicht möglich und dringlich sei das auch alles nicht.

Der Streit im Ausschuss mag einen Vorgeschmack auf die Strategien für die Ratssitzung kommenden Donnerstag geben. In der SPD zweifelt man die Rechtsauffassung der Stadt an, dass ein Nicht-Beschluss zum Abwahlverfahren rechtswidrig ist. Was dann passiert, wer etwa Beschlüsse beanstanden, Anordnungen oder weitere Sitzungen erzwingen oder Gerichte anrufen kann, beschäftigt Stadt und Parteien gleichermaßen.