Duisburg.

Vor wenigen Tagen berichteten wir an gleicher Stelle darüber, dass sich erstmals in Duisburg eine „Interessen- und Standortgemeinschaft“ (ISG) Wallstraße gegründet hat. Ihr Ziel ist es, in einem eng umgrenzten innerstädtischen Raum durch Verbesserungen des Umfeldes und der Fassaden an Gebäuden die Attraktivität zu erhöhen. Das wird in diesem Fall rund 200.000 Euro kosten und soll über Umlagen finanziert werden, die dann alle Grund- und Immobilienbesitzer dort tragen müssen.

Doch es gibt Gegenwind von Haus und Grund. „Sicherlich hat niemand etwas dagegen, das Umfeld eines Quartiers zu verbessern, vor allem nicht die Eigentümer“, erläutert Georg Jachmich, Geschäftsführer des Vereins. „Aber dann müssen sich alle daran beteiligen, insbesondere diejenigen, die unmittelbar davon profitieren.“

Seit Einführung des Immobilien- und Standortgemeinschaften-Gesetzes im Jahre 2008 seien in den Kommunen immer wieder Anläufe unternommen worden, Standortgemeinschaften zu bilden. Fakt sei aber auch, dass deren Errichtung regelmäßig am Quorum der einseitig belasteten Grundeigentümer gescheitert seien.

„Schweigen als Zustimmung zur Schaffung einer Zwangsvereinigung“

Der nicht unwesentliche Schönheitsfehler besteht laut Jachmich darin, dass alleine die Hauseigentümer zur Kasse gebeten werden sollen. „Der Verein der Haus- und Grundbesitzer Groß-Duisburg e.V. wird demnach die Planungen zur Bildung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft im Duisburger Wallquartier kritisch begleiten“, erklärte Jachmich. Denn was so harmlos klinge, sei zunächst einmal eine Zwangsvereinigung zur Erhebung neuer kommunaler Sonderabgaben zu Lasten der Immobilieneigentümer, ohne dass auch nur ein Eigentümer zustimmen müsste. Nur wenn 25 % aller Eigentümer aktiv der Schaffung der ISG widersprechen, komme diese nicht zustande.

Contra

Wer sich nicht meldet, hat Pech gehabt? Das kann doch nicht sein. Die „25-Prozent-Klausel“, mit der eine Interessen- und Standortgemeinschaft zu Fall gebracht werden kann, sollte auf dem Weg der direkten Teilnahme an dieser „Abstimmung“ geklärt werden. Immerhin ist die Zahl der Immobilienbesitzer mit etwas mehr als 60 im Wallquartier nicht gerade unübersichtlich. Wenn man ein Projekt plant, das in den nächsten Jahren Geld kostet, ist es doch nötig, möglichst alle ins Boot zu holen. Die Stadt wälzt zudem ihre Aufgaben ab, darf aber dennoch eine Kostenpauschale erheben, um die fälligen Beiträge einzutreiben. Das ist nicht in Ordnung. Alfons Winterseel

„Die Wertung von Schweigen als Zustimmung zur Schaffung einer Zwangsvereinigung“, erklärt Rechtsanwalt Michael Buser von Haus und Grund Duisburg, „dürfte selbst in der vielschichtigen deutschen Gesetzgebung ein ziemlich einmaliger Vorgang sein“.

Eigentümer tragen kosten alleine

Die Umlagefähigkeit auch nur eines Teils der Kosten auf die Mieter sehe das Gesetz nicht vor. Also müsse der Eigentümer die Kosten alleine tragen und könne allenfalls langfristig hiervon profitieren. So würden auch in Duisburg nach der derzeitigen Planung die 64 Eigentümer durchschnittlich mit Kosten in Höhe von über 3000 € zu rechnen haben.

Die unmittelbar profitierenden Gewerbetreibenden blieben von Kosten verschont. Die Kommune könne sich zudem in den Bereichen Stadtplanung, Sauberkeit und Ordnung „klammheimlich ihrer ureigenen Aufgaben entledigen“.

Ändern oder scheitern?

Pro

Trading down heißt neudeutsch der Niedergang von Geschäftsstraßen. Fachgeschäfte schließen, Leerstände schrecken Kunden ab, die nächsten Händler geben auf, Läden werden von Billiganbietern angemietet, oft kurzfristig wieder verlassen. Ein solches Quartier wieder aufzuwerten ist schwierig, aber vor allem im Interesse der Hauseigentümer, deren Mieteinnahmen mit jedem Leerstand, mit jeder Kurzzeit- oder Billigvermietung geschmälert werden. Sie also an den Kosten für Standortsicherung oder -erneuerung zu beteiligen, ist nur recht und billig. Würde man jeden Beteiligten, etwa den Immobilienfond in Liechtenstein, um seine Einwilligung fragen müssen, würde wohl nie etwas draus. Willi Mohrs

„Wenn das Konzept also hier nicht maßgeblich verändert wird, kann es – wie dies zuletzt auch in Neuss geschehen ist – nur scheitern“, prophezeit Georg Jachmich, Geschäftsführer der ISG Wallstraße. „In diesem Falle werden wir unseren Mitgliedern wie auch insbesondere den betroffenen Eigentümern dazu raten müssen, der Schaffung der ISG zu widersprechen.“