Duisburg. .

Die Größe von Flächen veranschaulicht man gerne mit Fußballfeldern, für Höhen wird das Verhältnis zum Eiffelturm herangezogen – und wenn es um die unbezahlten Überstunden der Duisburger Feuerwehr geht, kann man schon in Jahren rechnen: mehr als 45. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi schieben die Beamten rund 400 000 Überstunden im Einsatzschichtdienst vor sich her, für die sie einen Freizeitausgleich oder eine finanzielle Vergütung fordern könnten.

Die Geschichte beginnt mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. „Da hat ein spanischer Arzt erreicht, dass die Obergrenze der Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden liegt“, erklärt Detlef Sell, Betreuungssekretär bei Verdi. Das sollte zum Beispiel auch für die Krankentransport- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr in Deutschland gelten.

Stadt in Geldnöten

Umgesetzt wurde die Regelung in Duisburg Ende 2006. Bis dahin hatte sich allerdings schon eine riesige Zahl von Überstunden angesammelt. Dazu gehören auch die Bereitschaftszeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. September entschied (AZ: 2 C 32.10 – 37.10). „Was in dieser Republik Recht ist, muss auch zügig umgesetzt werden“, fordert Sell nun. Dietmar Hermes, Personalrat bei der Duisburger Feuerwehr, ergänzt dazu: „Wir sehen auch, dass die Stadt in argen Geldnöten ist. Doch wir haben es nicht zu verantworten, dass die EU-Richtlinie im Land so lange ignoriert wurde. Jetzt stehen wir aber vor einem Urteil.“

Warten auf die Urteilsbegründung

Aus dem Rathaus ist weder zum Problem der Überstunden noch zur möglichen Einleitung von Disziplinarverfahren etwas zu erfahren. „Die Stadt wird sich zu dem Gesamtthema dann öffentlich äußern, wenn die Urteilsgründe schriftlich vorliegen und erkennbar ist, ob Antworten auf weitere wesentliche offene Rechtsfragen gegeben werden. Darüber hinaus wird zu personalrechtlichen Angelegenheiten keine Stellungnahme erfolgen“, hieß es auf Anfrage der WAZ.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht haben Mitarbeiter einer Berufsfeuerwehr geklagt, um einen vollen Freizeitausgleich für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit zu erhalten. Vorangegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster, nach dem die Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung nur zur Hälfte berücksichtigt werden durften. Die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig steht allerdings noch aus.

"Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen"

Derweil gibt es laut Verdi noch weitere Probleme in Duisburg. Nach einem Beitrag des WDR, in dem zwei Feuerwehrleute deutliche Worte für ihre Situation fanden, seien auf Seiten der Stadt Vorarbeiten zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens aufgenommen worden. „Es soll wohl darum gehen, dass die Pressestelle vor dem Dreh nicht informiert wurde“, vermutet Sell. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, man will ablenken. Das sind Vorgehensweisen, die wir aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes bisher nicht kannten“, betont der Betreuungssekretär.


Außerdem habe es in den letzten drei Jahren keine Beförderung mehr bei der Feuerwehr gegeben, da das Haushaltssicherungskonzept das verbiete. Hermes: „Hier führt vieles zu Unmut.“