„Piraterie ist das!”, schimpfte eine Leserin auf den Anrufbeantworter der Redaktion, „nun geht das schon seit sechs Monaten so!”.
Die Rede war von Gewinnspielfirmen, die sich telefonisch bei ihr gemeldet hatten – teilweise sieben oder acht mal täglich. Sie sollte überredet werden, an diversen Gewinnspielen teilzunehmen, immer und immer wieder. Das (vorläufige) Ende vom Lied: Die Firma buchte Geld vom Bankkonto der Leserin ab. Für die vermeintliche Teilnahme an Lotterien, von denen sie gar nichts wissen wollte.
„Fälle wie dieser häufen sich”, erklärt Hedwig Kersken. Die Leiterin der Verbraucherberatung Duisburg kennt das Problem, mit dem immer mehr Menschen vor ihrer Tür stehen: „Es gibt Leute, die von bis zu 14 verschiedenen Lotteriegesellschaften gleichzeitig kontaktiert werden.” Der Verdacht auf Datenhandel liegt nahe. „Kontaktdaten sind für solche Lotterie-Center Gold wert”, erklärt sie. Hat man beispielsweise an einem Gewinnspiel einer unbekannten Firma teilgenommen, kann es passieren, dass die gespeicherten Daten gesetzeswidrig den Besitzer wechseln – und schon ist die Anrufflut losgetreten.
Die Anrufer sind nicht nur hartnäckig, sie sind auch bestens geschult, ihre überraschten „Telefonkunden” derart zu überrumpeln, dass bei geschickter Wortwahl sogar ein Vertragsverhältnis entstehen kann.
Schützen könne man sich grundsätzlich, indem man solche Anrufer schnellstmöglich abwimmele, „damit man keinen telefonischen Auftrag unterstellt bekommt”, rät Hedwig Kersken. Man sollte den Anrufern „ganz klar sagen: ,Ich habe kein Interesse!”
Kommt dann doch einmal Post, die sich auf angebliche, telefonisch geschlossene Verträge beruft, sollte man nicht panisch werden und entsprechend reagieren. Jeder, der hereingelegt worden ist, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Um die Einhaltung dieser Frist auch beweisen zu können, schickt man seinen Widerspruch am besten per Einschreiben. Ist es einmal zu spät und ein Geldbetrag vom Konto abgebucht, hilft nur ein Gespräch mit der Bank. „Noch sechs Wochen nach Abbuchung hat der Kontoinhaber das Recht, zu widersprechen. Das Geld kommt zurück und der Abbucher muss belegen, dass ein Vertrag zustande gekommen war”, erklärt Hedwig Kersken.