Duisburg. .
Weil er auf das Angebot für einen „lukrativen Nebenjob“ hereinfiel, fand sich ein bis dato unbescholtener Familienvater am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Unter dem Druck finanzieller Schwierigkeiten hatte sich der 42-jährige Rheinhauser leichtfertig zum Handlanger international agierender Betrügerbanden machen lassen.
„Mein Gehalt als Dreher reicht vorne und hinten nicht“, erzählte der vierfache Vater. Als er gerade einmal wieder besonders große Finanzprobleme hatte, lockte eine E-Mail. Ein angeblicher Finanzdienstleister in Estland bot 20 Prozent Provision für Hilfstätigkeiten. Der 42-Jährige gab seine persönlichen und seine Bankdaten an und hatte schon zwei Tage später 5000 Euro auf dem Konto.
Naiver Täter vor Gericht
„Tausend Euro durfte ich behalten und für den Rest habe ich anweisungsgemäß Ukash-Karten an Trinkhallen und Tankstellen gekauft“, berichtete der Angeklagte. Was er für eine Art Telefonkarten hielt, sind in Wahrheit Geldkarten mit denen sich im Internet so ziemlich alles bezahlen lässt. Scans der Karten und die dazugehörigen PIN-Codes sandte der 42-Jährige per Mail nach Estland.
„Ich habe mich so gefreut, dass ich so leicht Geld verdienen konnte“, so der naive Täter vor Gericht. Das böse Erwachen kam wenige Tage später, als plötzlich sein Konto gesperrt war. Er erfuhr, dass die 5000 Euro einem Bankkunden aus Ulm abgeluchst worden waren. Der Rheinhauser hatte das durch das sogenannte phishing kriminell erlangte Geld schlicht gewaschen.
Einen direkten Vorsatz konnte die Strafrichterin allerdings nicht erkennen. Der Angeklagte habe fahrlässig gehandelt, beschied sie, und verurteilte den 42-Jährigen wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Strafe von 900 Euro.