Duisburg. . Über die Genehmigung des umstrittenen Loveparade-Gutachtens soll der Rat der Stadt Duisburg in einer Sitzung entscheiden, die am heutigen Mittwoch um 13.30 Uhr beginnt. Bisher ist vorgesehen, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit debattiert wird.

In einer Sitzung, die am heutigen Mittwoch um 13.30 Uhr beginnt, soll der Rat der Stadt Duisburg über die Genehmigung des umstrittenen Loveparade-Gutachtens entscheiden. Das Gutachten der Düsseldorfer Großkanzlei hatte bei der Stadt Duisburg keine Schuld für die Katastrophe gesehen, bei der im vergangenen Sommer 21 Menschen gestorben waren.

Vor knapp einer Woche war bekannt geworden, dass das Gutachten der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek die Stadt 420.260,15 Euro gekostet hatte. Nachträglich ist damit nun die Zustimmung des Duisburger Stadtrates für das Gutachten erforderlich, das Oberbürgermeister Adolf Sauerland eigenmächtig in Auftrag gegeben hatte. Denn: Bei Ausgaben von mehr als 300 000 Euro, die nicht im Haushalt eingeplant sind, ist ein Votum der Politik zwingend vorgeschrieben.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach bisheriger Tagesordnung sollen die Ratsmitglieder den Beschluss über die Genehmigung des Gutachtens in einer nicht-öffentlichen Sitzung fassen. Die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ fordert jedoch, öffentlich zu diskutieren. „Die skandalösen Vorgänge um das Gutachten dürfen nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt werden“, hießt es am Dienstag bei der Initiative. Und: „In einer Stadt mit einer solch prekären Finanzlage, in der 2000 Euro für einen Schüleraustausch fehlen, muss Öffentlichkeit über solch weitreichende Entscheidungen hergestellt werden.“

Die Sitzung finde unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da über „schutzwürdige Daten, die einen Geschäftspartner der Stadt betreffen“ gesprochen werde, sagte am Mittwoch Duisburgs Stadtsprecher Frank Kopatschek. Gemeint ist die Kanzlei.

Karten für öffentliche Sitzung

Die Ratsfraktionen haben jedoch die Möglichkeit, vor Eintritt in die Tagesordnung einen Antrag zu stellen, der Besucher zur Debatte zulässt, erklärt Kopatschek. Bisher läge kein solcher Antrag schriftlich vor, er könne jedoch mündlich gestellt werden. Sollte dies der Fall sein, gebe es eine juristische Empfehlung des Rechtsamtsleiters, ob die Diskussion über das Gutachten in den öffentlichen Sitzungsteil genommen werden könnte. Ob dann lediglich die politische Debatte über das Richtig oder Falsch eines solchen Gutachtens oder auch die Beschlussfassung vor Publikum ausgetragen werde, obliege dieser rechtlichen Einschätzung, so Kopatschek.

Die Initiative „Neuanfang für Duisburg“ hatte Bürger aufgerufen, sich Karten für den öffentlichen Teil der Sitzung zu besorgen.