Duisburg. . Der 61-jährige Alpener, der am Mittwoch in Duisburg von einem Zug erfasst und tödlich verletzt wurde, hatte als Schädlingsbekämpfer an den Gleisen gearbeitet. An der Unglücksstelle konnte er die Regionalbahn offenbar nicht hören.

Ein erster Verdacht scheint sich zu bewahrheiten: Der 61-jährige Mann aus Alpen im Kreis Wesel, der am Mittwochmorgen in Duisburg von einer Regionalbahn erfasst und tödlich verletzt wurde, hatte den heranrauschenden Zug offenbar nicht rechtzeitig hören können. Wie die Bundespolizei am Donnerstag bestätigte, hatte das Todesopfer tatsächlich für ein Subunternehmen der Deutschen Bahn gearbeitet – und zwar als Schädlingsbekämpfer.

An dem Gleisabschnitt südlich des Hauptbahnhofs, in der Nähe des Alten Güterbahnhofs, sei es seine Aufgabe gewesen, Tiere und Schädlinge von den Bahnstrecke fernzuhalten, „die dort nichts zu suchen haben“, sagte am Donnerstag Armin Rogon, Sprecher der Bundespolizei. Mit welchem Gerät er an den Gleisen gearbeitet hatte und ob Kollegen vor Ort gewesen seien, werde im Moment ermittelt, so Rogon.

Die Unfallstelle beschreibt der Sprecher der Bundespolizei als „sehr gefährlich und unübersichtlich“. Sträucher und eine Lagerhalle versperrten dort die Sicht auf die Gleise. Bei starken Windböen, wie es sie am Mittwoch gegeben hatte, könne man das Rauschen sich nähernder Züge nicht hören. „Dort muss man extrem vorsichtig sein.“

Kein ausreichender Schutz?

Mit einem Tempo von 50 bis 60 km/h seien die Bahnen auf dem Streckenabschnitt noch unterwegs, bevor sie in den Duisburger Bahnhof einfahren. Als die Regionalbahn von Mönchengladbach nach Duisburg den 61-jährigen Alpener am Mittwochmorgen erfasste, sei er mehrere Meter weit gegen eine Wagenhalle geschleudert worden, gibt Rogon die Schilderungen des Zugführers wieder. Dieser hatte durch den Unfall einen schweren Schock erlitten.

Die alarmierten Rettungskräfte, berichtet der Polizeisprecher, hätten nur noch den Tod des Mannes feststellen können. Die Ermittlungen der Duisburger Kriminalpolizei gingen nun in alle Richtungen. Ob der Mann selbst fahrlässig unvorsichtig gewesen war oder ob ihn sein Unternehmen nicht ausreichend geschützt und auf die Gefahren aufmerksam gemacht habe, werde momentan untersucht.