Duisburg. .

Im Vorstand des in die Krise geratenen städtischen Immobilienunternehmens Gebag sitzt nun Sanierungsberater Utz Brömmekamp von der Düsseldorfer Kanzlei „mbb consult“. Die Banken sollen den Gebag-Aufsichtsrat zuvor zur Krisensitzung gebeten haben.

Jede Menge Wirbel hatte es im Vorfeld der Sitzung des Gebag-Aufsichtsrats gegeben. Nach NRZ-Informationen sollen die Banken wenige Stunden vor der für Dienstagnachmittag anberaumten Sitzung den Vorstand und die Vorsitzenden des Aufsichtsrats des zum Krisengespräch gebeten haben.

Hintergrund ist die befristete Berufung von Utz Brömmekamp, seit Mai eingesetzter Sanierungsberater von der Düsseldorfer Kanzlei „mbb consult“, in den Vorstand der Gebag (Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft). Der Jurist soll als „Chief Restructering Officer“ (CRO) in die Chefetage der kriselnden Gebag einziehen. Das laut Branchen-Kennern übliche Vorgehen soll bereits vor einem Monat im Aufsichtsrat vertagt worden sein und angesichts ungewisser Mehrheiten und der Ablehnung der Arbeitnehmervertreter auch dieses Mal wieder auf der Kippe gestanden haben.

Aufsichtsrat beklagt Pistole auf der Brust

Das Banken-Konsortium soll deshalb den Druck erhöht und in dem Krisengespräch gedroht haben, Kredite für das laufende Geschäft zu kündigen, falls die Ernennung abgelehnt wird. Der Geldhahn wäre für die Gebag zugedreht. Ein Aufsichtsrat beklagte, dem Gremium würde die Pistole auf die Brust gesetzt.

Die Gebag-Zentrale in Duisburg. Foto: Anja Bäcker / WAZ FotoPool
Die Gebag-Zentrale in Duisburg. Foto: Anja Bäcker / WAZ FotoPool © WAZ FotoPool

Utz Brömmekamp 2007. Archivbild:  Birgit Schweizer/WAZ
Utz Brömmekamp 2007. Archivbild: Birgit Schweizer/WAZ © WAZ

Ein CRO werde allerdings in der Regel auf den Druck externer Anspruchsgruppen ins Unternehmen geholt, heißt es in Branchenkreisen. Er soll den Restrukturierungsprozess umsetzen – und braucht dafür gewisse Kompetenzen.

Genau diese waren umstritten. Teile des Aufsichtsrats fürchten eine übermächtige Rolle des Sanierers, der ohne Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden kann. In der dreistündigen Sitzung einigte sich der Aufsichtsrat, dass der Berater gleichberechtigtes Vorstandsmitglied wird – und damit nicht alleine entscheiden kann.