Duisburg. . Wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz fand sich jetzt ein Fleischermeister vor dem Amtsgericht in Duisburg wieder. Bei einer Kontrolle in der Filiale eines Supermarktes waren 2008 zwei gravierende Verstöße festgestellt worden.

Gammelfleisch-Prozess in Duisburg: Wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz fand sich jetzt ein Fleischermeister vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder. Bei einer Lebensmittelkontrolle in der Filiale eines Supermarktes, für deren Fleischverkauf der 56-Jährige verantwortlich war, waren 2008 zwei gravierende Verstöße festgestellt worden. Verbraucherbeschwerden hatten die Kontrolleure auf den Plan gerufen. Die fanden Ekliges: Eine beschädigte Packung Lamm hatte der Metzger geraume Zeit zuvor neu umhüllt. Als die Kontrolleure das Paket öffneten, hüpfte das Fleisch fast heraus.

Eine Charge Lammkeulen war ebenfalls umverpackt worden. Dabei hatte der Fleischer vergessen, das Haltbarkeitsdatum herunterzusetzen. Denn der Hersteller verlangte eine Lagerung bei 0 bis 1 Grad, während die Selbstbedienungstheke des Supermarktes nur 3,7 Grad schaffte.

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800 Euro Geldbuße hatte der 56-Jährige dafür kassiert - und Widerspruch eingelegt. Bei der Verhandlung vor der Amtsrichterin rechtfertigte er sich vor allem durch seinen Verteidiger. „Mein Mandant hat zur Tatzeit drei Filialen betreuen müssen“, so der Anwalt. Statt 40 habe der Fleischer 60 Stunden in der Woche gearbeitet. Da sei es kein Wunder, wenn Fehler passierten. „Die wahren Schuldigen sitzen heute nicht hier“, so der Anwalt. Angesichts der Gesamtumstände wurde das Bußgeld am Ende auf milde 400 Euro gesenkt.

4052 Besuche der Kontrolleure

Die Lebensmittelkontrolle der Stadt hat im vergangenen Jahr 588 der 1694 Einzelhändler überprüft. Bei 909 Kontrollen wurden 181 Verstöße festgestellt, meist wegen mangelnder Hygiene. Bei Fleisch- und Wurstwaren gab es aber nur drei Fälle, in denen die Ware nicht zum Verzehr geeignet war. Bei den 2643 Dienstleistungsbetrieben - vor allem Gaststätten und Imbisse, wurden bei 2526 Kontrollbesuchen immerhin 569 Verstöße festgestellt. Auch hier haperte es meist an der Hygiene.

Für die Lebensmittelkontrolle in Duisburg ist das Gesundheitsamt zuständig, hier arbeiten elf Kontrolleure und ein Kontrollassistent. Im vergangenen Jahr unternahmen sie 4052 Kontrollen bei insgesamt rund 2350 Betrieben. „Die eigentlichen Routinekontrollen erfolgen immer unangemeldet, notwendige Nachkontrollen innerhalb einer vereinbarten Frist, aber ebenfalls ohne direkte Terminabsprache“, erklärt Stadtsprecherin Anja Huntgeburth.

Bei kleineren Verstößen kann unmittelbar vor Ort ein Verwarngeld erhoben werden. Die Bußgelder liegen im Schnitt zwischen 500 und 2000 Euro. Sollten Belehrungen der Kontrolleure nicht beachtet werden, können im Wiederholungsfall Ordnungswidrigkeiten, oder in schweren Fällen auch Strafverfahren eingeleitet werden.