Bochum. .
Wegen zwei Messerstichen ins Gesäß ist am Mittwoch ein 25-jähriger Mann verurteilt worden. Er bekam Haft auf Bewährung. Bereits am Tatort, eine Disko, war er von Türstehern „im Rahmen eines Schnellgerichts krankenhausreif“ geprügelt worden.
Für zwei Messerstiche in den Po eines Kontrahenten ist am Mittwoch ein 25-jähriger Mann zu acht Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er war in der Nacht des 5. April 2010 in der Bochumer Disko Taksim in eine Schlägerei verwickelt. Ein 28-jähriger Mann wurde verprügelt und dabei auch am Gesäß durch die Stiche verletzt. „Mein Mandant hat das Messer in die Hand bekommen und dann ungezielte Stiche ausgeführt“, sagte der Verteidiger nebulös. Die Tat selbst klärte der Anwalt nicht weiter auf, wohl aber betonte er mehrfach, dass sein Mandant „von Türstehern direkt vor Ort bestraft und im Rahmen eines Schnellgerichts krankenhausreif“ geprügelt worden sei.
„Es gibt zwar Leute, die das Taksim als rechtsfreie Zone ansehen - wir tun das nicht.“
Das Mitleid von Richter Dr. Axel Deutscher hielt sich in Grenzen. Wenn man im Taksim „mit einem Messer wedelt“, dürfe man sich „nicht wundern“, wenn man „etwas härter dran genommen“ werde als es die Notwehr verlange. Man könne vielleicht sagen: „Die Security-Leute haben die Bewährungsauflagen schon selber vollstreckt.“ Dem berufs- und arbeitslosen Täter schrieb er ins Stammbuch: „Es gibt zwar Leute, die das Taksim als rechtsfreie Zone ansehen - wir tun das nicht.“
Angeklagt waren zwei weitere an der Schlägerei beteiligte Männer (25, 26): Sie müssen je 200 Euro zahlen, dann wird ihr Verfahren eingestellt.
Ob das Opfer ein Gast war oder ein Mitarbeiter des Hauses, blieb im Prozess ungeklärt. Es wurde nicht mehr als Zeuge vernommen.