Duisburg. . Das Hauptzollamt in Duisburg nimmt „Schwarzarbeiter“ im Personenbeförderungs-Gewerbe unter die Lupe. Einige Taxi-Unternehmer stehen unter Verdacht, ihre Beschäftigten nicht korrekt angemeldet zu haben. 100 Ermittler prüften Taxistände und -zentralen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Duisburg hat im Rahmen einer groß angelegten Aktion rund 110 Taxifahrer kontrolliert und ist dabei auf diverse Unregelmäßigkeiten gestoßen. Es gebe 27 Verdachtsfälle, dass Taxiunternehmer ihre Fahrer nur als „geringfügig Beschäftigte“ bei den Behörden angemeldet haben, obwohl diese von ihren Stundenzahlen wie vollwertige Arbeitnehmer eingesetzt werden. Gegen die Arbeitgeber könnte nun ein Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Leistungsabgaben eröffnet werden. Das erklärte Norbert Schiwon, der Pressesprecher des Hauptzollamtes, gestern auf WAZ-Anfrage.

Verstoß gegen Meldepflicht stellt Straftatbestand dar

Hinzu kommen 21 Verdachtsfälle, dass Fahrer, die staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II kassieren, ihren als Taxifahrer erworbenen Nebenverdienst nicht bei den Leistungsstellen angezeigt haben. Auch dieser Verstoß gegen die Meldepflicht stelle, so Schiwon, einen Straftatbestand dar.

Die Kontrolleure des Hauptzollamtes hatten Unterstützung vom Ordnungsamt, der Zulassungsstelle und der Polizei erhalten. Ein 100-köpfiges Einsatzteam schaute zeitgleich an mehreren Taxiständen sowie in zwei Taxizentralen vorbei. Dort wurde auch Einblick in die Geschäftsunterlagen genommen.

Fahren ohne Brille

Nun wird geprüft, in wieweit sich die Aussagen der Fahrer mit den Fakten in den Akten decken. „Das wird aber Monate dauern“, sagte Schiwon. Der Pressesprecher wies darauf hin, dass es vergleichbare Aktionen bereits in anderen Großstädten wie Essen oder Mülheim gegeben habe und dass man das Personenbeförderungs-Gewerbe weiter im Auge behalten werde. „Mit uns ist immer zu rechnen“, sprach Schiwon als Warnung in Richtung der schwarzen Schafe der Taxi-Branche aus.

Kuriosester Verstoß an diesem Kontrolltag: Ein Taxifahrer fuhr seine Kunden ohne Brille, obwohl in seinem Führerschein die Nutzung einer Sehhilfe vorgeschrieben war.