Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg wird trotz Loveparade-Katastrophe kein Denkmal
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Duisburg. . Der Antrag, den Karl-Lehr-Tunnel nach der Loveparade-Katastrophe unter Denkmalschutz zu stellen, wurde abgelehnt. Die Kommission entschied, dass die tragischen Ereignisse keine denkmalrelevante Rolle spielen. Ein Mahnmal sei die bessere Lösung.
Der durch die Loveparade-Tragödie zu unrühmlicher Berühmtheit gelangte Karl-Lehr-Tunnel wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Das teilte die Verwaltung gestern dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr mit.
Drei Privatpersonen hatten bei der unteren Denkmalbehörde mit Schreiben vom 11. Oktober, 13. Oktober und 18. Oktober 2010 Anträge auf Unterschutzstellung gestellt. Alle drei Anträge enthalten den zusätzlichen Hinweis, dass während des Nationalsozialistischen Regimes jüdische Einwohner auf dem Weg zur Deportation durch diesen Tunnel getrieben worden seien. Unterlagen hierzu lägen bei der Stadt Duisburg vor. Recherchen des Stadtarchivs hatten diesen Punkt nicht belegen können.
Die untere Denkmalbehörde hatte die Anträge umgehend an den Landschaftsverband Rheinland weitergeleitet, der wiederum wegen der besonderen Umstände die Denkmalkommission einberufen hatte. Ergebnis: Die tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Loveparade spielen keine denkmalrelevante Rolle, weil sie unter anderem zu aktuell sind. Ein Mahnmal sei die bessere Lösung. Bereits 2005 war die Denkmalwürdigkeit wegen mangelnder Originalsubstanz abgelehnt worden.
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