Duisburg. .
Angeblich war es ein harmloser Eingriff: Eine Duisburgerin ließ sich trotz Angst wegen einer Zyste hinter dem Ohr operieren. Sie starb sie an den Folgen dieser Operation. Die Aufklärung des Arztes war fehlerhaft, sagt der Patientenanwalt.
„Eine ganz harmloser Eingriff, wie er täglich von mir durchgeführt wird“, erklärte der Arzt einer Duisburger Klinik seiner Patientin Silvia R. und ihrem Ehemann Kurt (Namen geändert, die Red.). Die Duisburgerin Silvia R. ließ sich daher im November 2008 trotz großer Angst wegen einer Zyste hinter dem Ohr operieren. Wenig später verstarb sie an den Folgen dieser Operation.
„Erst am Todestag meiner Frau erklärte mir der Arzt, wie gefährlich die Operation wirklich war“, berichtet Kurt R. verzweifelt. Eine ärztliche Gutachterkommission kam aber zu dem Ergebnis, dass kein Aufklärungsfehler vorlag. Mit diesem Ergebnis wollte sich Kurt R. nicht zufrieden geben und schaltete daher den Marler Spezialisten für Arzthaftung, den Patientenanwalt Stefan Hermann (44) ein.
Kein langwieriger Prozess
Diesem gelang es ohne langwierigen Gerichtsprozess die Haftpflichtversicherung des Arztes davon zu überzeugen, dass die Aufklärung eben doch fehlerhaft war. „Zwar hatte die Ehefrau meines Mandanten eine Einwilligungserklärung unterschrieben, doch ist eine solche nur dann wirksam, wenn ihr eine ausreichende Aufklärung in Form eines Gespräches vorausgegangen ist. Da das vom Arzt nicht nachgewiesen werden konnte, musste die Versicherung einlenken“, erklärt Hermann. Er einigte sich auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 120 000 € für Kurt R.
Ein bemerkenswert hoher Betrag. Denn die Rechtsprechung sieht für den Tod an sich kein Schmerzensgeld vor, sondern nur für den Leidensweg bis zum Tod. Der Anwalt konnte die Versicherung davon überzeugen, dass sein Mandant nicht nur Ansprüche seiner verstorbenen Frau ererbt hat, sondern ihm auch ein eigenes Schmerzensgeld für den Verlust seiner Ehefrau zuzusprechen war. Das Gesetz sehe ein solches AngehörigenSchmerzensgeld nicht ausdrücklich vor, doch er habe in der Vergangenheit immer wieder Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen durchsetzen können, so Hermann.