Duisburg. .
Der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland wird entgegen aller Forderungen nicht sofort zurücktreten. Vielmehr wolle er sich im Rat der Stadt einem Abwahl-Verfahren stellen, gab er am Montagnachmittag in einer schriftlichen Stellungnahme bekannt.
Der Ablauf der Loveparade, die vielen Toten und Verletzten hätten ihn selbst und auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einen tiefen Schock versetzt. „Wenn ich deswegen in den letzten Tagen Fehler gemacht habe, bitte ich mir das zu verzeihen. Dieses Unglück wird auch mich mein Leben lang nicht mehr los lassen“, versucht das Stadtoberhaupt sein Verhalten der vergangenen Tage zu erklären.
Der Landtag solle einen Untersuchungsausschuss einsetzen
Dass Sauerland sich der persönlichen wie der politischen Verantwortung uneingeschränkt stellen will, unterstreicht er erneut. Bereits in einer ersten Stellungnahme in der vergangenen Woche hatte der CDU-Politiker dies angekündigt. „Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich erst Klarheit über eine etwaige tatsächliche Verantwortung der Stadtverwaltung haben muss, bevor ich die politische Verantwortung dafür übernehme.“ Um dies zu klären habe er verwaltungsintern eine Untersuchungsgruppe eingesetzt, die den gesamten Sachverhalt im Verantwortungsbereich der Stadt aufklären soll. Auch fordert er die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss des Landtags.
Ein erster schriftlicher Zwischenbericht der internen Untersuchungsgruppe werde dem Innenausschuss bereits zur Sondersitzung am Mittwoch zur Verfügung gestellt. Geprüft werde auch mit Unterstützung externer Experten, ob und gegebenenfalls auch inwieweit in der Stadtverwaltung Fehler gemacht wurden und ob Dritte gegen Genehmigungsvorgaben der Stadt verstoßen haben.
Die Abwahl eines Bürgermeisters ist in NRW an relativ hohe Hürden gebunden: Der Rat muss den Vorschlag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Abgeordneten befürworten - im Duisburger Stadtrat sitzen insgesamt 74 Mitglieder. Nach Einschätzung des Kölner Verwaltungsrechtlers Prof. Frank Bätge, ist dies „eine hohe Hürde“, die der Gesetzgeber in NRW 1994 mit der Zusammenlegung von Rats- und Verwaltungsspitzen-Amt gelegt hat.
Kein Zurück in den Schuldienst
Bürgermeister sind in NRW Beamte auf Zeit, insofern steht Sauerland auch eine Beamtenversorgung zu. Im Falle einer Abwahl erhält er drei weitere Monate lang die vollen OB-Bezüge und dann bis zum eigentlichen Ende seiner Amtszeit, die erst im Oktober 2015 regulär abläuft, 71,75 Prozent der letzten Bezüge als Übergangsgeld, danach erhält er ein Ruhegehalt.
Würde Sauerland nicht die Abwahl über den Rat veranlassen, sondern seine Entlassung beantragen, müsste er auf diese Leistungen verzichten. „Das kommt aber nicht dem wirtschaftlichen Ruin gleich“, sagt Bätge. Der Dienstherr müsste Sauerland für die Amtszeit bei der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Zurück in den Landesdienst - Duisburgs OB war vor seinem Amtsantritt Berufsschullehrer - kann Sauerland allerdings nicht. Bätge: „Das ist beamtenrechtlich nicht möglich“.