Duisburg. Der Verein „Tierschutzzentrum Duisburg“ will eine gemeinnützige GmbH gründen – Details. Was der geplante Neubau des Tierheims damit zu tun hat.
Der Verein Tierschutzzentrum Duisburg will eine gemeinnützige und gleichnamige GmbH gründen. Eine Entscheidung darüber soll auf der turnusgemäßen Mitgliederversammlung am Dienstag, 7. Mai fallen. Vorher will sich Norma Puchstein, Vorsitzende des 182 Mitglieder starken Vereins, der seit 2002 das städtische Tierheim betreibt, dazu auf Nachfrage nicht äußern. Die Redaktion hat aus zuverlässiger Quelle aber die Hintergründe und Details zu den Plänen erfahren.
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So soll die gemeinnützige GmbH im Zuge des geplanten Neubaus des Tierheims (wir berichteten) vor allem dazu dienen, auf Sponsoren zuzugehen, um größere Summen für ganz bestimmte (Tierschutz-) Projekte zu sammeln. Eine solche gezielte und professionelle Akquise von Spendengeldern habe es in der Vergangenheit so nicht gegeben. Das künftige neue Tierheim soll direkt von den erhofften Großspenden profitieren, zum Beispiel mit Blick auf die Ausstattung von Katzenzimmern. Es sei aber auch denkbar, Mittel für andere Projekte wie Kastrationen von verwilderten Katzen zur Verfügung zu stellen.
Tierschutzzentrum Duisburg: Verein will gemeinnützige GmbH gründen
Dies sei dem gemeinnützigen Verein zwar grundsätzlich auch möglich. Aber die Gründung der neuen Gesellschaft biete gleich mehrere Vorteile und nicht nur steuerliche. So fallen mit dem Status der Gemeinnützigkeit zum Beispiel keine Körperschafts-, Gewerbe- und Erbschaftssteuer oder der Solidaritätszuschlag an. Vor allem aber geht es um „maximale Transparenz“, wie es heißt. So muss eine solche GmbH im Gegensatz zu einem Verein etwa einen Jahresabschluss aufstellen und veröffentlichen. Ein Großspender wisse so also ganz konkret, wann und wie sein Geld eingesetzt wurde.
Einziger Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH soll dem Vernehmen nach der Verein „Tierschutzzentrum Duisburg“ sein und bleiben. Er soll seine Arbeit unabhängig davon wie bisher fortsetzen und auch das Tierheim weiter betreiben.
Mitgliederversammlung muss grünes Licht geben
Wenn die Mitgliederversammlung am 7. Mai, wie allgemein erwartet, grünes Licht für die Gründung der neuen Gesellschaft gibt, soll sie danach sofort eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer bekommen. Es könne, so heißt es, dabei eine Person aus dem aktuellen Vereinsvorstand gewählt werden. Dies sei aber nicht zwingend. Außerdem stünde dann die Wahl eines Beirats an. Er soll paritätisch aus dem gesamten Vereinsvorstand mit fünf Vertretern und weiteren fünf Vereinsmitgliedern zusammengesetzt werden.
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Durch das personell überschaubare Gremium sollen bei kurzfristigen Anliegen schnellere Beschlüsse, etwa bei der Verwendung von Spendengeldern, möglich sein. Es reicht eine einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit zählt das Votum des oder der Vorsitzenden doppelt. Darüber hinaus wird ausdrücklich betont, dass die Mitglieder- künftig gleichzeitig als Gesellschafterversammlung stattfindet und dabei Beschlüsse fasst, die den Beirat und damit die gesamte gemeinnützige GmbH betreffen.
>> VEREIN ÜBERNIMMT STAMMKAPITAL VON 25.000 EURO
- Der Verein „Tierschutzzentrum Duisburg“ wird, so heißt es, bei Gründung einer gemeinnützigen GmbH das erforderliche Stammkapital von 25.000 Euro übernehmen.
- Bei der GmbH haftet allein das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Die GmbH haftet also bis zur Höhe des Stammkapitals.