Duisburg. Das neue bundesweite Cannabis-Gesetz sorgt in Kleingartenvereinen für Diskussionen. Was der Verband in Duisburg zum Anbau und Konsum sagt.
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bundesweit zu Hause selbst Cannabis anbauen – bis zu drei Pflanzen pro Person, aber nur für den Eigenkonsum. Gilt dies jetzt auch für Kleingartenvereine? Der Duisburger Verband hat dazu auf Anfrage der Redaktion klar Stellung bezogen.
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So ist der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes verboten, erklärt der Vorsitzende Karl Ernst Steinwerth. Dies gelte auch für mögliche Anbauvereinigungen. „Wir haben das alles mit der Stadt abgestimmt und auf unserer jüngsten Mitgliederversammlung deutlich formuliert“, so Steinwerth. „Wir schließen uns damit den Vorgaben und der Rechtsauffassung unseres Bundesverbandes an.“
Cannabis: Duisburger Verband verbietet Anbau im Kleingarten
Der Redaktion liegt ein entsprechendes Rundschreiben vor. Darin heißt es: „Der Anbau der viel zitierten drei Pflanzen ist lediglich im Bereich der Wohnung beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt.“ Beides sei im Kleingarten nicht zulässig, außer bei einer bestandsgeschützten Wohnnutzung, die es aber eher selten gibt.
Und: Selbst dort, wo diese Voraussetzung vorliege, „dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein“, so der Bundesverband. Er verweist in diesem Zusammenhang aber darauf, dass der vom Gesetzgeber geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter auf Cannabis, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage für gewöhnlich nicht zu gewährleisten sei.
Diskussion um bestandsgeschützte Wohnung
Deshalb hält der Bundesverband klarstellende Regelungen in Gartenordnungen beziehungsweise Pachtverträgen für hilfreich. Er regt diese Formulierung an: „Insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, die sich regelmäßig in der Kleingartenanlage XY aufhalten, ist der Anbau von Cannabis auch in Kleingärten mit einer gesetzlich bestandsgeschützten Wohnnutzung nicht zulässig.“ Dem Bundesverband sei aber klar, dass „im Konfliktfall die gewünschte Verbindlichkeit durch diese Ergänzungen lediglich bei Neuabschluss beziehungsweise aktiver Zustimmung des Vertragspartners gegeben ist“.
Der Verbandsvorsitzende in Duisburg will zunächst einmal abwarten, ob es überhaupt notwendig ist, Vorgaben in die Garten- und Bauordnung aufzunehmen. „Dies würden wir dann aber erst im nächsten Jahr angehen“, erklärt Steinwerth. „Vorher werden wir beobachten, ob sich unsere Mitglieder an das Anbau-Verbot halten. Kontrollieren können wir das allerdings kaum. Wir arbeiten ja alle ehrenamtlich. Einige Vereine haben aber bereits entsprechende Aushänge gemacht.“
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In den Kleingartenvereinen der Nachbarstädte sorgt das neue Cannabis-Gesetz ebenfalls für Aufsehen. In Mülheim hat der Kreisverband die Mitglieder der 23 Vereine bereits Mitte Februar schriftlich über das Anbauverbot informiert. Es umfasst auch andere bewusstseinserweiternde Drogen und Pilze.
Cannabis-Konsum nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist auch der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Allerdings darf nicht in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden. Dies betrifft damit auch die Kleingärtner. „Wir bitten unsere Mitglieder, darauf zu achten, dass keine Minderjährigen in der Nähe sind“, appelliert der Duisburger Verbandsvorsitzende. Dies gelte aber auch für den Konsum alkoholischer Getränke wie Bier oder Schnaps.