Duisburg. Wegen illegalen Drogenbesitzes stand ein 46-Jähriger vor Gericht. In seiner Kleingartenparzelle in Neudorf hatte er Cannabis angepflanzt.

Kleingärtner kennen das: Einmal pro Jahr kommt der Vorstand eines Kleingartenvereins in die Parzelle und schaut nach, ob der Garten in einem guten Zustand ist und die vorgegebenen Flächenanteile von Rasen, Nutz- und Zierpflanzen auch eingehalten wurden. In einem Neudorfer Kleingartenverein stieß ein Vereinsvorstand im September 2020 auf Grün, das man dort noch nie gesehen hatte: Cannabis-Pflanzen. Für den illegalen Anbau stand ein 46-jähriger Mann aus Oberhausen nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

17 Pflanzen hatte er – teils in Töpfen, teils in der Erde – in und um seine Laube herum gezogen. Die Polizei wurde gerufen, beschlagnahmte die Pflanzen und fand in der Wohnung des Mannes eine kleine Menge bereits geernteten Drogenmaterials.

Prozess in Duisburg: Cannabis gegen die Schmerzen nach einer Tumor-Operation

Das alles gestand der 46-Jährige rückhaltlos ein. Es sei ihm aber nicht um den Rausch gegangen, betonte der Angeklagte. „Mitte 2019 war überraschend bei mir ein großer Gehirntumor festgestellt worden und nach wenigen Tagen entfernt worden“, berichtete er dem Schöffengericht. Monate lang habe er unter den Folgen der Operation und starken Schmerzen gelitten.

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„Ich habe zuerst gewöhnliche Schmerzmittel genommen“, erinnerte sich der 46-Jährige. „Dann hat mir ein Bekannter was von Cannabis erzählt. „Ich habe das ausprobiert - und es half.“ Deshalb habe er Setzlinge per Internet in den Niederlanden bestellt und in seinem Kleingarten in Duisburg groß gezogen.

Duisburger Gericht verhängte nur eine Geldstrafe

Gesundheitlich gehe es ihm inzwischen deutlich besser, betonte der Angeklagte. „Und auch von den Drogen habe ich seit dem Polizeieinsatz die Finger gelassen.“ Die Staatsanwältin forderte eine einjährige Bewährungsstrafe. Das Schöffengericht schloss sich dagegen der Sichtweise der Verteidigung an, wertetet die Tat als minderschweren Fall und ließ den 46-Jährigen mit einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) davon kommen.

Denn es sprach deutlich mehr für den Angeklagten als gegen ihn: Der Mann war nicht vorbestraft, geständig und hatte alles andere als die üblichen Gründe für den Drogenanbau gehabt. Das Rauschgift - obendrein eine so genannte weiche Droge - war außerdem nur für den Eigenkonsum bestimmt gewesen.